|  Promotion
 |  Für die einen 
                ist es ein "Meilenstein für die Zukunft der DQHA" (Pressetext 
                DQHA), für die anderen ein Verband "ohne Demokratie": 
                Die DQHA-Regionalgruppen, allen voran die DQHA-NRW und DQHA-Nord, 
                sehen mit Skepsis den geplanten Satzungsänderungen der DQHA-Jahreshauptversammlung 
                am 24. April 2021 (mehr 
                dazu hier) entgegen. 
 Nach der deutlichen Positionierung der DQHA-Regionalgruppe NRW 
                (siehe 
                hier), hat nun auch die DQHA-Regionalgruppe Nord, mit knapp 
                900 Mitgliedern viertgrößte Regionalgruppe der neun 
                DQHA-Regionalgruppen, ein Statement veröffentlicht, nachdem 
                die " entkernte Satzung mit immer größer werdender Entscheidungsfreiheit 
                des Präsidiums" nicht der 
                "Vorstellung von aktivem Vereinsleben" entspreche. Mit 
                der Ablehnung vieler wichtiger Anträge für die Jahreshauptversammlung" 
                und der "Auslagerung vieler wichtiger Themen in Vereinsordnungen" 
                würde die DQHA nicht mehr "ein gemeinsam gestalteter 
                Verein", heisst es weiter.
 
 "Sollten all diese Änderungen von den Mitgliedern gewünscht 
                sein und diese neue Richtung eingeschlagen werden, wäre unser 
                Weg hier leider zu Ende", kündigt der gesamte DQHA Nord 
                Vorstand an.
 
 Bereits die DQHA-NRW sieht die "intensive und freundschaftliche 
                Betreuung der Mitglieder gefährdet" und kritisiert, daß 
                die "geplante Zentralisierung der bisherigen Arbeitsstruktur 
                auf der Bundesebene ein kreatives und selbstständiges Handeln 
                auf Regionalgruppenebene fast unmöglich" mache (siehe 
                hier) sowie die Entscheidungskraft der Mitglieder in jeglichen 
                Bereichen reduziert würde.
 
 Zur Jahreshauptversammlung 
                am 24. April wurden eine Vielzahl der gestellten Anträge 
                vom Vorstand nicht zugelassen, "da alle gestellten Anträge 
                keine Namensunterschriften, beglaubigte Handzeichen oder elektronische 
                Signaturen enthalten", obwohl der ordnungsgemäße 
                Eingang von der Geschäftsstelle bestätigt wurde (siehe 
                Tagesordnung, Seite 3).
 Dazu gehören auch Anträge von sechs der neun DQHA-Regionalgruppen.
 
 
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