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   Sollen ausgeschlossen werden: Markus Rensing, Micky 
                Kayser, Eva Gebhard, Hubertus Lüring, Markus Pfeifer; nicht 
                im Bild: Britta Schielke
 
 
 Seit 2019 regelt die Disziplinarordnung der DQHA (siehe 
                hier) die genaue Vorgehensweise der Feststellung und Ahndung 
                von Pflichtverstößen: Vor der Einleitung eines Disziplinarverfahrens 
                soll die Disziplinarkommission Gespräche führen, um "Konflikte, 
                die sich im Vereinsleben ergeben können, zu lösen und/oder einen 
                Konsens oder Kompromiss zu finden".
 
 Darauf wird in dem Fall des ehemaligen DQHA-Vorstandes bewusst 
                verzichtet, da es keinerlei Versuch einer Schlichtung der DQHA-Disziplinarkommission 
                vor der Einleitung des Disziplinarverfahrens am 2. Dezember 2020 
                gegeben hat.
 
 Damit macht der neue DQHA-Vorstand Ernst mit seiner Verbandspolitik: 
                Wer sich kritisch zu der Arbeit aus Aschaffenburg äußert, muß 
                "disziplinarische Maßnahmen" fürchten, hieß es Anfang November 
                2020 in der 100 Tage-Bilanz des DQHA-Vorstandes (mehr 
                dazu hier). Dieses Vorgehen des neuen Vorstandes dokumentiert 
                damit sehr deutlich, daß diejenigen, die selber im Frühjahr 2020 
                besonders kritisch mit dem alten Vorstand in Gericht gezogen sind, 
                nun gewillt sind, die Möglichkeiten in ihren neuen Vereinspositionen 
                konsequent dafür zu nutzen, genau diesen kritischen Dialog der 
                DQHA-Mitglieder mit der Vorstandsarbeit mit aller Gewalt unterdrücken 
                zu wollen.
 
 Überraschend dabei ist, daß entgegen des Vorwurfes 
                des "nicht wieder gut zu machenden finanziellen Schadens" 
                die Schatzmeisterin von den Diziplinarmaßnahmen verschont 
                bleibt, trotz der gebetsmühlenartig wiederholten "angespannten 
                finanziellen Lage". Ganz offensichtlich musste die Einleitung 
                des Disziplinarverfahrens durch die Disziplinarkommission der 
                DQHA sehr schnell gehen.
 Denn die 
                Disziplinarkommission muss jetzt nicht nur erklären, warum 
                sie eine Schlichtung im Vorfeld des Verfahrens erst gar nicht 
                angestrebt hat, sie muss auch erklären, wieso sie dennoch 
                das Disziplinarverfahren eingeleitet hat: 
 Gruppenausschlüsse wie die des ehemaligen Vorstandes sieht 
                das deutsche Vereinsrecht erst gar nicht vor. Einen Gruppenausschluss, 
                also den gleichzeitigen Ausschluss mehrerer Personen mit einem 
                Beschluß, gibt es gar nicht, nur den individuellen, begründeten 
                Ausschluß einer Einzelperson.
 
 Dennoch fordert die Disziplinarkommission nun die sechs Personen 
                auf, sich innerhalb der kommenden vier Wochen schriftlich bzw. 
                zwei Wochen mündlich zu den Vorwürfen zu äußern, 
                obwohl der Ausschluß von Gruppen rechtlich nicht zulässig 
                ist.
 
 "Stabilere Prozesse" und ein ruhiges Fahrwasser wurden 
                immer wieder versprochen - davon bleibt die DQHA auch im Dezember 
                2020 weiterhin weit entfernt.
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
 z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den 
                Bereich AQHA.
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