| Bereits 
                Anfang September 2020 hatte Zuchtausschußmitglied Benjamin 
                Höhn seinen Rücktritt bekannt gegeben (siehe 
                hier), seitdem ist der Zuchtausschuß des Zuchtverbandes 
                DQHA nur mit der satzungsgemäß geringstmöglichen 
                Anzahl von drei Mitgliedern besetzt.  In Sachen 
                Verbandsausschluß des ehemaligen Vorstandes hingegen mauert die 
                DQHA: Auf die vor Wochen durch die vertretenden Anwälte beantragte 
                Akteneinsicht wurde bislang nicht reagiert.
 
 Das könnte daran liegen, daß bereits zeitlich vor dem 
                Antrag eines Mitgliedes "zur Prüfung eines Ausschlusses" 
                des alten DQHA-Vorstandes der derzeit amtierende Vorstand ein 
                mögliches Vorgehen sondiert hatte. Im Rahmen der von den 
                DQHA-Regionalgruppenvertretern einberufenen Sondersitzung am 27. 
                September 2020 (mehr 
                dazu hier) wurde die Meinung der Regionalgruppenvertreter 
                zu Disziplinarverfahren abgefragt.
 
 Im Rahmen dieser Sondersitzung wurde zudem vom DQHA-Vorstand versprochen, 
                daß die Entwürfe für Satzung und Zuchtprogramm "frühzeitig 
                zur nächsten Jahreshauptversammlung veröffentlicht" werden, 
                sodass genug Zeit vorhanden sei für die Mitglieder, eigene 
                Änderungsvorschläge einzureichen. Die Mitglieder würden dann 
                auf der Jahreshauptversammlung am darüber abstimmen, um dann den 
                Antrag für das Filialzuchtbuch stellen zu können, hieß es 
                vom DQHA-Vorstand an die Regionalgruppenvertreter weiter.
 
 Damit ist zu erwarten, daß die DQHA innerhalb der nächsten 
                14 Tage die Entwürfe zu Satzung und Zuchtprogramm veröffentlichen 
                wird, damit die Mitglieder satzungsgerecht noch bis zum 23. Februar 
                2021 Zeit haben, eigene Wünsche und Verbesserungsvoschläge 
                einreichen zu können.
 
 
 
 
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  DQHA 
                Satzung und Disziplinarverordnung
     
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