Equidenpass 
                und Transponder
                
                Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche 
                des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung 
                des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die 
                Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung 
                oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass 
                auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt. 
                
                Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd 
                oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber, 
                ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht. 
                Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens 
                wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt 
                sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die 
                nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen, 
                ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf 
                dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd 
                eingetragen. 
                
                Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel, 
                medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen 
                festgehalten werden sowie Tests von anzeigepflichtigen Erkrankungen 
                (wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese 
                Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer 
                damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird. 
                
                
                1. Sie haben die Wahl - Equidenpässe
                
                Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/ 
                Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem 
                Zuchtverband für Zuchtzwecke. 
                Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie 
                abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder 
                in der Zucht eingesetzt werden kann.
                
                Ob also beispielsweise ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein 
                feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß 
                erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische 
                Pferdestammbuch stellt einen solchen grünen Paß für 
                40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
                
                Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt oder als Zuchttier 
                verkauft werden (Stute, Hengst), ist ein roter Equidenpass Pflicht, 
                ausgestellt von einem für diese Rasse befugten Zuchtverband (siehe 
                "Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein 
                Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen 
                Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“ 
                bescheinigt, darf in Deutschland mit einem Rassepferd nicht gezüchtet 
                werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht 
                ordnungswidrig und kann ggfs. mit Bussgeldern geahndet werden. 
                
                
                
                2. Sie haben die Wahl - Verbände und Preise 
                
                Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges Pferd hat und dieses 
                zur Zucht einsetzen möchte oder als Zuchttier verkaufen möchte, 
                muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen für diese 
                Rasse befugten Zuchtverband bzw. Zuchtorganisation wenden (mehr 
                dazu hier). 
                
                In Deutschland sind das die Filialzuchtbücher, die sich an 
                den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren. 
                
                Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU) 
                herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche 
                Preisunterschiede:
                
                
               
 
                
                
                Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die 
                Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig. 
                Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche 
                relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten. 
                
                Anders bei der European Western Horse Breeders, einer staatlich 
                anerkannten Zuchtorganisation, der Zuchtbücher für die Rassen 
                American Quarter Horse, American Paint Horse und Appaloosa führt. 
                Hier wird man nicht Mitglied, sondern schließt einen kostenfrei 
                Betreuungsvertrag ab. Die EWHB berechnet die Gebühren für in Anspruch 
                genommene Dienstleistungen und Services. 
                
                
                
                3. Ist Ihr Equidenpass noch aktuell? 
                
                Laut Equidenpass-Verordnung DVO (EU) 2021/963 muss der Eigentümerwechsel 
                ebenfalls im Equidenpass und in der zentralen Pferdedatenbank 
                innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Die Filialzuchtbücher 
                tragen dabei nicht nur den neuen Besitzer im Equidenpass ein, 
                sondern vermerken diesen zusätzlich in der zentralen HIT-Datenbank, 
                zusammen mit der Angabe der 12-stelligen Tierhalternummer des 
                aktuellen Tierhalters. Für aktive Turnierreiter gilt zudem, dass 
                die Tierhalternummer einem Turnierveranstalter bekannt sein muss, 
                seit einiger Zeit werden die entsprechenden Angaben durch die 
                Veterinärämter abgefragt.
                
                Dazu können Sie uns den Equidenpass z.B. zusammen mit dem 
                AQHA Certificate of Registration und dem Transfer Report zusenden 
                (siehe hier).
              
                
                Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland 
                folgende Filialzuchtbücher befugt: 
                
                
                 
 
                
                Quarter Horses
                
                
                Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen 
                e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
                www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
                
                Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741 
                Aschaffenburg (Filialzuchtbuch)
                www.dqha.de
                
                European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 
                Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
                https://www.ewhb.de/ 
                
                
                
                
                
                
                
                 
 
                
                Paint Horses
                
                Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen 
                e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
                www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
                
                European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 
                Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
                https://www.ewhb.de/ 
                
                
                Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Filialzuchtbuch)
                www.phcg.de
                
                
                
                
                
                
                 
 
                
                Appaloosa
                
                Appaloosa Horse Club Germany e. V., Dönseler Str. 21, 49453 Dickel 
                (Filialzuchtbuch)
                www.aphcg.com
                
                European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834 
                Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
                https://www.ewhb.de/ 
                
                
                Het Nederlands Appaloosa Stamboek, Papenstraat 13, 8162 RP EPE, 
                Niederlande (Filialzuchtbuch)
                http://www.appaloosa-stamboek.com 
                 
                
                
                Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach 
                (Filialzuchtbuch)
                www.Pferdezucht-Rheinland.de
                
                
                
                Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums 
                für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de) 
                eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben 
                den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch 
                Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse 
                in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen 
                zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)  
                
                
                
                Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
                
                1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut 
                sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur 
                oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd 
                von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen 
                haftbar. 
                
                2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann 
                nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb 
                sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden. 
                Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich 
                entscheidet.