Equidenpass
und Transponder
Ein Equidenpass ist der gesetzlich vorgeschriebene „Personalausweis“
für alle Equiden, also Pferde, Ponys, Esel und Mulis. Seit dem
1. Juli 2000 ist dieser Pass in der EU Pflicht und dient der eindeutigen
Identifizierung sowie der Dokumentation des Gesundheitszustands
des Tieres. Der Pass gehört rechtlich zum Tier und muss es immer
begleiten – egal ob im Stall, beim Transport, auf Turnieren oder
beim Tierarzt.
Der Equidenpass erfüllt gleich mehrere Zwecke, die für viele Lebensbereiche
des Pferdes sehr wichtig sind. Bedeutendste Funktion ist die Identifizierung
des Tieres, denn egal ob Tierarzt, Amtstierarzt, Polizei, die
Turniermeldestelle, Grenzkontrollstelle und letztlich Tierkörperbeseitigung
oder Schlachthof – alle überprüfen, ob der ihnen vorgelegte Pass
auch zu dem von ihnen besichtigten Pferd passt.
Weiterhin wird in dem Dokument der Status des Pferdes als Schlachtpferd
oder Nichtschlachtpferd vermerkt. Dieser entscheidet darüber,
ob ein Tier in die menschliche Nahrungskette gelangt oder nicht.
Deswegen ist auch die zeitnahe Beantragung der Papiere des Fohlens
wichtig, da der Equidenpass innerhalb des Geburtsjahres ausgestellt
sein sollte (bzw. sechs Monate nach der Geburt für Fohlen, die
nach dem 1.7. geboren wurden). Nur dann kann der Eigentümer wählen,
ob sein Pferd später einmal geschlachtet werden darf. Nach Ablauf
dieser Frist wird das Tier in jedem Fall als Nichtschlachtpferd
eingetragen.
Zusätzlich müssen in dem Equidenpass Auslandsaufenthalte, Eigentümerwechsel,
medikamentöse Behandlungen bei Schlachtpferden und Impfungen
festgehalten werden sowie Tests von anzeigepflichtigen Erkrankungen
(wie z. B. der gefährlichen „Equinen Infektiösen Anämie“). Diese
Grundfunktionen erfüllt jeder Equidenpass, der in Europa von einer
damit beauftragten zuständigen Stelle ausgestellt wird.
1. Sie haben die Wahl - der richtige Equidenpass für ihr
Westernpferd
Zwei Arten von Equidenpässen gibt es: Grüne Equidenpässe für Sport-/
Freizeitzwecke (z.B. von der FN) und rote Equidenpässe von einem
Zuchtverband für Zuchtzwecke.
Welcher davon der richtige für Ihr Pferd ist, entscheiden Sie
abhängig davon, ob Ihr Pferd im Sport, in der Freizeit und/oder
in der Zucht eingesetzt werden kann.
Ob also beispielsweise ein Hengstfohlen, dessen Wallachdasein
feststeht, einen roten Paß oder einen grünen Paß
erhalten soll, entscheiden der Besitzer und der Preis - das Rheinische
Pferdestammbuch stellt einen solchen grünen Paß für
40 EUR aus, all inkl. und ohne zusätzliche Mitgliedschaft.
Soll das Pferd später auch in der Zucht eingesetzt oder als Zuchttier
verkauft werden (Stute, Hengst), ist ein roter Equidenpass Pflicht,
ausgestellt von einem für diese Rasse befugten Zuchtverband (siehe
"Verbände und Preise"). Ohne eine Zuchtbescheinigung, die ein
Zuchtverband durch die Überprüfung der Abstammung des jeweiligen
Pferdes bestätigt und im „Rasse- bzw. Zuchtpferde-Equidenpass“
bescheinigt, darf in Deutschland mit einem Rassepferd nicht gezüchtet
werden. Ebenso ist eine Veräußerung des Tieres zum Zweck der Zucht
ordnungswidrig und kann ggfs. mit Bussgeldern geahndet werden.
2. Sie haben die Wahl - alle Verbände und Preise für Westernpferde
Jeder Pferdebesitzer, der ein reinrassiges, zuchtfähiges
Pferd hat, muss sich zur Erstellung des Equidenpasses an einen
für diese Rasse zugelassenen Zuchtverband bzw. Zuchtorganisation
wenden (mehr
dazu hier).
In Deutschland sind das die Filialzuchtbücher, die sich an
den Grundsätzen der Ursprungszuchtorganisationen orientieren.
Bei denselben durch die Richtlinie der Europäischen Union (EU)
herrschenden Rahmenbedingungen existieren dabei teils deutliche
Preisunterschiede:
Für die Ausstellung des Equidenpasses für ein Rassepferd ist die
Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband zwingend notwendig.
Die Zuchtverbände sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche
relevanten Daten der zuchtaktiven Tiere nachzuhalten.
Anders bei der European Western Horse Breeders, einer staatlich
anerkannten Zuchtorganisation, der Zuchtbücher für die Rassen
American Quarter Horse, American Paint Horse und Appaloosa führt.
Hier wird man nicht Mitglied, sondern schließt einen kostenfreien
Betreuungsvertrag ab. Die EWHB berechnet dbei nur die Gebühren
für in Anspruch genommene Dienstleistungen und Services.
3. Eigentümerwechsel - ist Ihr Equidenpass noch aktuell?
Laut Equidenpass-Verordnung DVO (EU) 2021/963 muss der Eigentümerwechsel
ebenfalls im Equidenpass und in der zentralen Pferdedatenbank
innerhalb von vier Wochen gemeldet werden. Die Filialzuchtbücher
tragen dabei nicht nur den neuen Besitzer im Equidenpass ein,
sondern vermerken diesen zusätzlich in der zentralen HIT-Datenbank,
zusammen mit der Angabe der 12-stelligen Tierhalternummer des
aktuellen Tierhalters. Für aktive Turnierreiter gilt zudem, dass
die Tierhalternummer einem Turnierveranstalter bekannt sein muss,
seit einiger Zeit werden die entsprechenden Angaben durch die
Veterinärämter abgefragt.
Dazu können Sie uns den Equidenpass z.B. zusammen mit dem
Certificate of Registration und dem Transfer Report zusenden (siehe
hier).
4. Terminsache - diese Fristen gelten für Equidenpässe
Für Equidenpässe (Pferdepässe) gelten in Deutschland und der EU
klare Fristen, um die Identität des Tieres sicherzustellen und
den Status als Schlachttier zu wahren. Die wichtigste Neuerung
durch das EU-Tiergesundheitsrecht (seit April 2021) ist die Vereinheitlichung
dieser Fristen.
Regelfrist für Fohlen: Spätestens 12 Monate nach der Geburt
muss der Pass vorliegen. Früher galt häufig das Ende des Geburtsjahres
oder eine Frist von 6 Monaten bei späten Geburten (nach dem 01.07.).
Die aktuelle EU-Vorgabe räumt jedoch jetzt generell bis zu 12
Monate Zeit ein.
Die Folgen bei einer Fristüberschreitung
Wird der Pass nicht rechtzeitig beantragt, hat dies rechtliche
und praktische Konsequenzen:
- Verlust des Schlachtstatus: Das Tier wird unwiderruflich als
„nicht zur Schlachtung für den menschlichen Verzehr bestimmt“
eingestuft.
- Ersatzpass: Es wird lediglich ein Duplikat oder ein Ersatz-Equidenpass
ausgestellt, was bei einem späteren Verkauf wertmindernd sein
kann.
- Bußgelder: Das Führen oder Halten eines Equiden ohne gültiges
Identifizierungsdokument ist eine Ordnungswidrigkeit.
Weitere wichtige Fristen und Pflichten
- Besitzerwechsel: Ein Wechsel des Besitzers muss innerhalb von
7 Tagen gemeldet werden.
- Stallwechsel / Transport: Der Pass muss das Tier ständig begleiten.
Bei Kontrollen oder Transporten muss er sofort vorzeigbar sein.
- Tod des Tieres: Nach dem Ableben des Pferdes muss der Pass innerhalb
von 30 Tagen an die ausstellende Behörde zur Entwertung und Datenbankaktualisierung
zurückgeschickt werden. - Bearbeitungszeit: Planen Sie für die
Ausstellung durch die Verbände ca. 6 bis 8 Wochen ein, sobald
alle Unterlagen vorliegen.
Für die amerikanischen Westernpferderassen sind in Deutschland
folgende Filialzuchtbücher befugt:
Quarter Horses
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
Deutsche Quarter Horse Association e. V., Daimlerstrasse 22, 63741
Aschaffenburg (Filialzuchtbuch)
www.dqha.de
European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834
Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/
Paint Horses
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834
Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/
Paint Horse Club Germany e.V., Im Wiehagen 5, 58675 Hemer (Filialzuchtbuch)
www.phcg.de
Appaloosa
Appaloosa Horse Club Germany e. V., Dönseler Str. 21, 49453 Dickel
(Filialzuchtbuch)
www.aphcg.com
Bayerischer Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen
e.V., Landshamer Straße 11, 81929 München (Filialzuchtbuch)
www.kleinpferde-und-spezialpferderassen.de
European Western Horse Breeders UG, Großmachnower Straße 19, 15834
Rangsdorf (Filialzuchtbuch)
https://www.ewhb.de/
Rheinisches Pferdestammbuch e.V., Schloss Wickrath 7, 41189 Mönchengladbach
(Filialzuchtbuch)
www.Pferdezucht-Rheinland.de
Für alle Rassen findet sich auf der Homepage des Bundesministeriums
für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.bmelv.de)
eine Liste mit den passausgebenden Stellen. Hier werden neben
den oben bereits genannten Zuchtverbänden/-vereinigungen auch
Stellen für die Passerstellung von Pferden ohne anerkannte Rasse
in den jeweiligen Bundesländern aufgeführt: Informationen
zu den ausstellenden Stellen (Equidenpass)
Für alle Equidenpässe sind diese zwei Punkte wichtig:
1. Der Pferdebesitzer/Pferdehalter, also der, in dessen Obhut
sich das Pferd befindet (z. B. Pensionsstall, Trainer, Transporteur
oder Pferdeeigentümer) ist dafür verantwortlich, dass das Pferd
von einem korrekten Equidenpass begleitet wird, und ist bei Kontrollen
haftbar.
2. Der Equidenpass ist ein lebenslang gültiges Dokument und kann
nicht ohne weiteres ausgetauscht oder umgewandelt werden. Deshalb
sollte die passausstellende Stelle mit Bedacht gewählt werden.
Im Zweifelsfall sollte man dort lieber nachfragen, bevor man sich
entscheidet.