|  Promotion
 |  Im South Point Hotel 
                and Casino in Fort Worth, Las Vegas, fand vom 15. - 18. März 
                2024 die AQHA Convention, die jährliche Mitgliederversammlung 
                der AQHA, statt. Neben den Meetings der einzelnen Ausschüsse wird 
                hier auch über Regeländerungsanträge diskutiert. 
 Besondere Bedeutung kommt dabei dem AQHA Stud Book and Registration 
                Committee bei. Dieses verschiebt die Umstellung der AQHA auf digitale 
                Registrierungszertifikate bis zum 1. Januar 2027 und fordert u.a., 
                daß die aktuelle Website für Mitgliederservices einer vollständigen 
                und umfassenden Überarbeitung unterzogen wird, die Mitarbeiter 
                der AQHA bis dahin geschult worden sind und die IT entsprechend 
                eingerichtet orden ist. Dazu trifft sich der Ausschuß ab 
                nun alle sechs Monate, um Compliance-Berichte entgegenzunehmen 
                und den Fortschritt der Verbesserungen bis zum 1. Dezember 2026 
                zu überwachen. Zu diesem Zeitpunkt entscheidet der Ausschuss, 
                ob die digitale Plattform am 1. Januar 2027 oder erst später 
                an den Start geht.
 
 Weitere Änderungen bzgl. der Registrierungsregeln:
 
 Ein Name kann wiederverwendet werden, wenn alle folgenden 
                Kriterien von dem Pferd erfüllt werden, dem ursprünglich der Name 
                verliehen wurde:
 REG103.2.1 ist verstorben, wie aus den AQHA-Aufzeichnungen hervorgeht;
 Für REG103.2.2 gibt es keinen Leistungsnachweis (Show oder Rennen);
 REG103.2.3 hat keine AQHA-Auszeichnung für besondere Leistungen 
                erhalten, die in den AQHA-Aufzeichnungen als Auszeichnung erscheint.
 REG103.2.4 ist in keinem der AQHA vorgelegten Zuchtdokumente enthalten.
 Für REG103.2.5 sind keine Nachkommen bei der AQHA registriert.
 
 REG111.6 In Bezug auf einen Hengst, der 2015 oder später 
                geboren wurde, darf der Samen dieses Hengstes nicht länger als 
                zwei Kalenderjahre nach dem Jahr seines Todes oder seines Wallachs 
                verwendet werden für ein Fohlen, das zur Registrierung bei 
                der AQHA berechtigt ist. Wenn zur Erzeugung eines Embryos frisches, 
                gekühltes oder gefrorenes Sperma verwendet wird, siehe REG112.9.
 Beispiel: Hengst geboren 2015, gestorben 2019 -> sein Sperma 
                kann nach dem 31.12.2021 nicht mehr verwendet werden.
 
 REG112.9 Bei einer im Jahr 2015 oder später geborenen Stute 
                dürfen die Embryonen dieser Stute nicht länger als zwei Kalenderjahre 
                nach dem Jahr ihres Todes oder ihrer Sterilisation verwendet werden, 
                um ein Fohlen zu zeugen, das zur Registrierung bei der AQHA in 
                Frage kommt. Wenn zur Erzeugung eines Embryos frisches, gekühltes 
                oder gefrorenes Sperma verwendet wird, muss sich der Embryo innerhalb 
                der für Hengst und Stute festgelegten Zeit in der Gebärmutter 
                befinden.
 Beispiel: Stute geboren 2015, gestorben 2019 ->ihr eingefrorener 
                Embryo kann nach dem 31.12.2021 nicht mehr verwendet werden. Wenn 
                der Vater im Jahr 2015 geboren wurde, der Embryo im Jahr 2018 
                erzeugt und eingefroren wurde und der Vater im Jahr 2021 starb, 
                kann der eingefrorene Embryo nach dem 31.12.2023 nicht mehr verwendet 
                werden.
 
 ICSI wird als Zuchtmethode in die Registrierungsbescheinigung 
                aufgenommen werden, sobald die entsprechende Programmierung durchgeführt 
                werden kann.
 
 Die zusätzlichen elf Berichte der ständigen Ausschüsse werden 
                vom AQHA-Exekutivkomitee überprüft und genehmigte Regeländerungen 
                werden zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Darüber hinaus 
                werden die Regeländerungsempfehlungen der AQHA-Tierschutzkommission 
                im April auch vom AQHA-Exekutivkomitee geprüft.
 
 
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