|  |  Diese 
                Entscheidung hätte weitreichendere Folgen als es zunächst 
                scheint, denn mit der Voraussetzung einer AQHA-Mitgliedschaft 
                geben die International Affiliates einen Großteil ihrer 
                Vereinsautonomie auf. Die zu ergänzende AQHA-Regel GEN.109 
                regelt bereits den Umgang mit Nichtmitgliedern: 
 "Personen, die keine Mitglieder sind, (...) stimmen in Bezug 
                auf Transaktionen zu, an alle Satzungen, Regeln und Vorschriften 
                der AQHA und Entscheidungen und Maßnahmen des Vorstands (...) 
                gebunden zu sein. Die AQHA behält sich die u.a. Ablehnung von 
                Dokumente vor, die von Nichtmitgliedern eingereicht wurden, die 
                (...) den Absichten der AQHA, ihren Programmen, Richtlinien, Zielen 
                (...) abträglich handeln."
 Sollte 
                dieser Regeländerungsantrag eine Mehrheit auf der AQHA Convention 
                finden, müssten die internationalen Affiliates nicht nur 
                ihre Satzungen entsprechend mit dem AQHA-Regelwerk harmonisieren, 
                sondern müssten sich weniger als ein nationaler, autonomer 
                Quarter Horse-Verband begreifen, sondern zunehmend als eine AQHA-Regionalgruppe. 
                
 Möglicherweise hat dieser Vorstoß auch wirtschaftliche 
                Gründe: Seit mehreren Jahren liegt die Zahl der Mitglieder 
                der internationalen Affiliates höher als die Zahl der AQHA-Mitglieder 
                in diesem Land, z.B. bei der DQHA. Im Jahr 2020 gab es so knapp 
                2.000 DQHA-Mitglieder mehr als AQHA-Mitglieder.
 
 
   
 Mit einer AQHA-Mitgliedschaft als Voraussetzung müssten entweder 
                diese rd. 2.000 Mitglieder eine AQHA-Mitgliedschaft zusätzlich 
                abschließen oder sie würden ihre Mitgliedschaft in 
                der DQHA verlieren.
 
 In der am 19. März 2022 abzustimmenden DQHA-Satzung in der 
                Fassung von 2021 findet sich bereits ein ähnlicher Passus:
 "Jedes zuchtaktive ordentliche Mitglied muss zudem Mitglied 
                bei der AQHA sein."
 
 Die DQHA entsendet 
                Johannes Orgeldinger und Ulli Vey in das International Committee 
                sowie als AQHA International Director (siehe 
                hier).
 Seit Oktober 2021 hat die DQHA wieder den Affiliate Status, wird 
                aber weiterhin nicht als Affiliate publiziert (siehe 
                hier).
 
 
 Hier 
                finden Sie die Agenda des International Committees der AQHA Convention.
 Alle Informationen 
                zur AQHA Convention finden Sie hier.
 
 
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
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                Bereich AQHA.
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