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               Warendorf (fn-press). 
              Aufatmen bei Pferdebesitzer*innen und Tierärzt*innen: Das Europäische 
              Parlament (EU) hat einen Antrag abgelehnt, demzufolge der Einsatz 
              bestimmter Antibiotika-Wirkstoffe bei Tieren und damit auch bei 
              Pferden unmöglich geworden wäre. „Wir begrüßen die Entscheidung 
              der EU-Abgeordneten. Andernfalls wäre es bei bestimmten schweren 
              bakteriellen Infektionen zu einer Behandlungslücke bei Pferden gekommen, 
              die schlimmstenfalls den Tod von Pferden zur Folge gehabt hätte,“ 
              zeigt sich Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen 
              Vereinigung (FN), über den Ausgang der Abstimmung erleichtert.
 
   
 Der nun abgelehnte Antrag bezog sich auf eine EU-Verordnung, in 
              der der Einsatz von Tierarzneimitteln geregelt ist und die ab dem 
              28. Januar 2022 in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union 
              (EU) angewendet werden muss. Ein wichtiges Ziel dieser Verordnung 
              ist es, die Entstehung von Resistenzen gegen Antibiotika bei Tieren 
              zu verhindern. Um dieses wichtige und richtige Ziel zukünftig verfolgen 
              zu können, wurden in einer weiteren EU-Verordnung mit Hilfe der 
              Wissenschaft Kriterien entwickelt, an denen sich Tierärzt*innen 
              zukünftig orientieren müssen, wenn Antibiotika bei Tieren eingesetzt 
              werden. Vom Abgeordneten des Europäischen Parlaments Martin Häusling 
              wurde im August ein Antrag eingebracht, der Änderungen der Kriterien 
              in Bezug auf den Einsatz von Antibiotika vorsieht. Bestimmte Antibiotika-Wirkstoffgruppen 
              sollten zukünftig ausschließlich für die Behandlung des Menschen 
              vorgesehen sein. Zwar waren in dem Antrag des Abgeordneten Ausnahmen 
              zur Behandlung von einzelnen Tieren, wie beispielsweise Pferden 
              vorgesehen. Dennoch hätte die Regelung nach Einschätzung von Tierärzt*innen 
              zu Behandlungslücken geführt, die im schlimmsten Falle für Pferde 
              tödlich enden können.
 
 Aus Sicht der FN ist es ein absolutes Muss, dass erkrankte Pferde 
              weiterhin von Tierärzt*innen angemessen mit relevanten Antibiotika-Wirkstoffgruppen 
              behandelt werden können. Vor diesem Hintergrund unterstützte die 
              FN das Engagement der Bundestierärztekammer (BTK) gegen den Antrag. 
              Die FN rief ihre Mitglieder und Pferdeleute auf, sich an einer Online-Petition 
              und einer Unterschriften-Kampagne des Bundesverbands Praktizierender 
              Tierärzte e.V. (bpt) zu beteiligen. Zudem nutzte die FN ihre politischen 
              Kontakte auf Bundes- und EU-Ebene.
 
 
 Unterschriften-Kampagne des bpt: https://m.tieraerzteverband.de/bpt/presseservice/meldungen/2021_08_09_bpt-unterschriftenkampagne.php?redirectResize=1 Online-Petition:https://www.change.org/p/europäische-parlament-eu-will-weitreichende-antibiotikaverbot-für-tiere-gefahr-für-unsere-tiere/f
 
 
 
 
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