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 Corona
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   Promotion
 |   Warendorf (fn-press). 
                Im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Equinen Herpesvirus (EHV-1) 
                in Valencia kommen in der öffentlichen Diskussion immer wieder 
                Fragen auf nach einer möglichen Impfpflicht sowie dazu, weshalb 
                das Equine Herpesvirus keine anzeige- oder meldepflichtige Tierseuche 
                ist. Hierzu gibt die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) folgenden 
                Informationsüberblick.
 
 
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 Zum Thema Impfung: Das Herpesvirus hat bestimmte Eigenschaften. 
                Ein infiziertes Pferd bleibt lebenslang Träger des Virus und so 
                tragen etwa 80 Prozent der Pferde das Virus in sich. Da das Virus 
                in der Pferdepopulation so weit verbreitet ist, kommt es unabhängig 
                von dem Ausbruch in Valencia in den Wintermonaten regelmäßig zu 
                Herpes-Fällen. In sehr vielen Fällen bricht die Erkrankung mit 
                kaum merklichen Krankheitsanzeichen aus oder es kommt zu fiebrigen 
                Atemwegsinfektionen, die gut symptomatisch behandelt werden können. 
                Bei Zuchtpferden kann das Herpesvirus jedoch Spätaborte sowie 
                die Geburt von lebensschwachen Fohlen verursachen. Die gefürchtete 
                neurologische Verlaufsform mit Lähmungen und dem Risiko des Todes 
                der betroffenen Tiere, wie es derzeit in Valencia der Fall ist, 
                ist bisher seltener bekannt.
 
 Eine Impfung gegen EHV-1 kann den Ausbruch der Erkrankung beim 
                einzelnen Pferd nicht sicher verhindern. Jedoch führt die Impfung 
                dazu, dass ein infiziertes Pferd weniger Viren ausscheidet. Somit 
                sinkt das Risiko einer Krankheitsübertragung. Die Impfung hat 
                vor allem dann einen Effekt, wenn möglichst alle Pferde in einem 
                Stall geimpft sind. Je mehr Pferde geimpft sind und damit weniger 
                Viren ausscheiden, desto mehr sinkt auch der Infektionsdruck. 
                Die Impfung kann zudem die Krankheitsanzeichen, die Herpes hervorruft, 
                in vielen Fällen abmildern.
 
 Die Herpes-Impfung ist im Reitsport unter dem Dach der FN sowie 
                des Weltreiterverbandes FEI keine Pflichtimpfung – also weder 
                in Deutschland noch auf internationalen Turnieren. Sie wird aber 
                von der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) 
                und der FN für alle Pferde in Deutschland empfohlen. Eine Impfpflicht 
                kann die FN nur für Turnierpferde über das Turniersportregelwerk 
                LPO (Leistungs-Prüfungs-Ordnung) festlegen, so wie es zum Beispiel 
                bei der Influenza-Impfung der Fall ist.
 
 Es gibt Argumente, die für oder gegen eine Impfpflicht sprechen. 
                Innerhalb der FN wurde bzw. wird eine Impfpflicht gegen Herpes 
                für Turnierpferde immer wieder diskutiert, auch schon vor dem 
                Ausbruch in Valencia. Sicherlich wird auch vor dem Hintergrund 
                des aktuellen Ausbruchs weiter darüber gesprochen werden. Voraussetzung 
                für eine Impfpflicht ist aber, dass genügend Impfstoff zur Verfügung 
                steht. Das war in der Vergangenheit nicht immer der Fall und auch 
                aktuell kommt es aufgrund der hohen Nachfrage zu Engpässen. Mit 
                einer einzigen Impfung ist es nämlich nicht getan: Nach der Grundimmunisierung, 
                die in der Regel aus zwei Impfungen in einem bestimmten Abstand 
                besteht, muss die Impfung regelmäßig aufgefrischt werden. Ein 
                Impfschutz liegt erst nach einer gewissen Zeit nach Abschluss 
                der Grundimmunisierung vor. Aus Sicht der FN ist es deshalb auch 
                nicht zielführend, die Herpes-Impfung schon jetzt zur Teilnahmebedingung 
                für ab April stattfindende Turniere zu machen. Aus den genannten 
                Gründen wird die FN nicht ad hoc eine Herpes-Impfpflicht einführen. 
                Diese Entscheidung müsste von den Mitglieds- und Anschlussverbänden 
                der FN im Beirat Sport, der Mitgliederversammlung des Bereiches 
                Sport, mit einer gewissen Vorlaufzeit getroffen werden, damit 
                sich alle Turnierreiter*innen sowie die Tierarztpraxen und Impfstoffhersteller 
                darauf einstellen können.
 
 Bitte beachten Sie zum Thema Herpes-Impfung auch die Informationen 
                auf unserer Internetseite unter https://www.pferd-aktuell.de/ausbildung/pferdehaltung/impfung.
 
 
 
 Hygiene auf dem Turnier: Immer dann, wenn Pferde aus unterschiedlichen Beständen zusammenkommen, gilt es, ein besonderes Augenmerk auf die Hygiene und Vorsorge zu legen. So kann die Gesundheit der Pferde am besten geschützt werden. Schließlich steht das Wohl der Pferde an erster Stelle. Neben Impfungen helfen bestimmte Maßnahmen, das Infektionsrisiko auf Turnieren möglichst gering zu halten. Folgende Punkte sollten stets beachtet werden: 
Gesundheitscheck am Tag des Turniers: Ist das Pferd fit? Hat es gefressen? Wie ist die Körpertemperatur? Macht es einen munteren Eindruck? Nur gesunde und fitte Pferde dürfen an Turnieren teilnehmen!Voraussetzung für die Turnierteilnahme ist darüber hinaus, dass unter den übrigen Pferden im Herkunftsstall keine ansteckende Krankheit kursiert.Direkter Kontakt zwischen den Pferden sollte auf dem Turnier vermieden werden, ebenso sollten die Kontakte zwischen Menschen und fremden Pferden auf das Nötigste beschränkt werden. Teilnehmer*innen und Helfer*innen kümmern sich um ihre, möglichst aber nicht um fremde Pferde.Nur eigene mitgebrachte Utensilien und Ausrüstung sollten benutzt werden. Keine gemeinsame Benutzung von Tränken oder Trögen.Besonders bei Übernachtungsturnieren empfohlen: Tägliches Messen und Aufzeichnen der Körpertemperatur zur Überwachung des Pferdes. Plötzliches Auftreten von Fieber, Durchfall, Husten oder Ataxie muss Turniertierärzt*in/Veranstalter*in gemeldet werden. Diese und weitere Informationen zum Hygienemanagement im Stall und unterwegs enthält der FN-Hygieneleitfaden. Zum Thema Melde- bzw. Anzeigepflicht: EHV-1 ist in Deutschland nicht anzeige- oder meldepflichtig. Es ist keine auf den Menschen übertragbare Krankheit und lässt sich durch effektive Hygienemaßnahmen eindämmen. Wichtig ist bei Tierseuchen die Differenzierung zwischen Anzeige- und Meldepflicht. Die Anzeigepflicht geht mit staatlichen Bekämpfungsmaßnahmen einher, wie etwa der Sperrung von Betrieben, Probennahmen und im schlimmsten Fall der Tötung betroffener Tiere. Bei der Meldepflicht gibt es ein offizielles behördliches Register der aktuellen Fälle, Bekämpfungsmaßnahmen werden von den Behörden nicht ergriffen. Ob eine Krankheit als melde- oder anzeigepflichtig eingestuft wird, ist eine behördliche Entscheidung und wird über Verordnungen durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) geregelt. Die FN befürwortet grundsätzlich eine Meldepflicht für Herpes, da sie dazu führen würde, dass Ausbrüche den Behörden gemeldet werden müssen. Die Anzahl der Ausbrüche der Erkrankung würde eine Meldepflicht voraussichtlich aber nicht beeinflussen. Die FN hat das Thema Meldepflicht für Herpes bereits in Gesprächen mit dem BMEL angesprochen und wird dies auch erneut tun. 
 
 
  
                
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