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                Laptop, Beamer & Co: Neue Technik fürs Reiterstübchen? Um gemeinnützige 
                Organisationen sowie das Engagement und das Ehrenamt in der Corona-Pandemie 
                zu unterstützen, hat die „Deutsche Stiftung für Engagement und 
                Ehrenamt“ unter dem Titel „Gemeinsam Wirken in Zeiten von Corona“ 
                ihr erstes Förderprogramm auf den Weg gebracht. Die Unterstützungsleistungen 
                können auch von Pferdesportvereinen beantragt werden.
 
  
 Gefördert 
                werden Projekte und Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung, zur 
                Digitalisierung der Vereinsarbeit sowie zur Struktur- und Innovationsstärkung 
                in strukturschwachen und ländlichen Räumen. Auch Verknüpfungen 
                der Themen untereinander sind möglich. Insgesamt stehen Fördermittel 
                in Höhe von 23 Millionen Euro für das Jahr 2020 zur 
                Verfügung, die per Antragsverfahren durch die Bundesstiftung 
                vergeben werden. Mit Förderquoten von 80 bis 90 Prozent sind 
                die Konditionen ausgesprochen attraktiv. Wer sein Reiterstübchen 
                mit Laptop, Beamer, Mikrofon & Co. für 3.000 Euro in einen 
                digitalfähigen Seminarraum verwandeln will, kann 2.700 Euro 
                Fördermittel erhalten und muss nur noch 300 Euro Eigenmittel 
                aufbringen. Projekte unter 5.000 werden zu 90 Prozent gefördert 
                (10 Prozent Eigenmittel), Projekte ab 5.000 Euro mit 80 Prozent 
                (20 Prozent Eigenmittel). Förderfähig sind 
                Sachausgaben 
                  (z.B. Hardware oder Software)projektbezogene 
                  Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)projektbezogene 
                  Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)begleitende 
                  Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung 
                  neuer Software)Verwaltungskostenpauschale 
                  (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial) Anträge 
                können ab sofort gestellt werden. Die Bewerbungsfrist endet 
                bereits am 1. November 2020, da die Mittel noch in diesem Jahr 
                verausgabt werden müssen. Alle Informationen zur Förderung 
                sowie die Förderrichtlinien sind unter www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/ 
                abrufbar.
 
 
   Das Förderprogramm 
                besteht aus drei Schwerpunktthemen, die aus einer Bedarfserhebung 
                des Vorstandes hervorgegangen sind. Ausgewertet haben wir Studien 
                und Gespräche, Anfragen und Befragungen unter Engagierten und 
                Ehrenamtlichen vor Ort und in den Sozialen Medien.
 Es ist grundsätzlich 
                möglich, jeweils einen Antrag pro Schwerpunktthema zu stellen. 
                Innovation 
                  und Digitalisierung in der Zivilgesellschaft Die Entwicklung 
                digitaler Kompetenzen ehrenamtlich Tätiger sowie die Umsetzung 
                von Projekten und die Durchführung von Veranstaltungen im oder 
                über das Internet brauchen Begleitung und finanzielle Unterstützung. 
                Ziel dieses Förderschwerpunktes ist es, gute Voraussetzungen für 
                digitale Teilhabe in der Zivilgesellschaft zu schaffen und digitale 
                Infrastruktur im bürgerschaftlichen Engagement und Ehrenamt auf- 
                oder auszubauen. In diesem 
                Schwerpunkt fördern wir innovative Wege der Nachwuchsgewinnung 
                sowie die Absicherung von bestehenden Engagement- bzw. Ehrenamtstrukturen 
                in der andauernden Corona-Pandemie. Besonders Kinder und Jugendliche 
                sowie Seniorinnen und Senioren sollen an gemeinnützige Engagement- 
                und Ehrenamtsstrukturen herangeführt werden — nicht zuletzt, 
                um bestehende Angebote zu erhalten. 
                Struktur- 
                  und Innovationsstärkung in strukturschwachen und ländlichen 
                  Räumen In diesem 
                Schwerpunkt wollen wir gute Rahmenbedinungen für Engagement und 
                Ehrenamt explizit in in strukturschwachen und ländlichen Räumen 
                fördern. Im Fokus stehen dabei neue Ideen sowie die Schaffung, 
                Aufrechterhalten und der Ausbau von gemeinnützigen Engagement- 
                und Ehrenamtsstrukturen. Wie 
                hoch ist der Umfang der Förderung? Einzelprojekte 
                können mit jeweils bis zu 100.000 Euro gefördert werden. Weiterleitungen 
                bis zu 10.000 Euro sind möglich, der Erstempfänger kann hierfür 
                bis zu 1.5 Millionen Euro beantragen. Näheres entnehmen Sie bitte 
                dem Förderleitfaden und der Förderrichtlinie. Wie 
                hoch ist der Eigenanteil der Förderung? Bis zu einer 
                Förderung von 5.000 Euro beträgt die Förderung regelmäßig 90 %, 
                das bedeutet einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 %. Bei 
                Förderbeträgen darüber hinaus und bis zu 100.000 Euro beträgt 
                die Förderung regelmäßig 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, 
                hier benötigen Sie einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 20%. Beispiel 
                für eine 80/20-Förderung Sie wollen 
                Ihren Verein mit Hard- und Software ausstatten und planen dafür 
                mit Kosten von 20.000 Euro. Von der Deutschen Stiftung für Engagement 
                und Ehrenamt würden davon 16.000 Euro gefördert (80 %). 4.000 
                Euro müssten sie als Eigenmittel aufbringen (20 %). Beispiel 
                für eine 90/10-Förderung Sie wollen 
                die Versammlungsräume Ihres Vereins mit Technik ausstatten, die 
                für die Teilnahme an digitalen Veranstaltungen geeignet ist: eine 
                hochauflösende Webcam, ein Raummikrofon und ein Beamer mit Leinwand 
                soll es werden. Sie planen dafür mit Kosten von 5.000 Euro. Von 
                der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt würden davon 
                4.500 Euro gefördert (90 %). 500 Euro müssten sie als Eigenmittel 
                aufbringen (10 %). Welche 
                Ausgaben können gefördert werden? 
                Sachausgaben 
                  (z.B. Hardware oder Software)projektbezogene 
                  Personalkosten (sozialversicherungspflichtige Beschäftigung)projektbezogene 
                  Honorarkosten (z.B. für Programmierung oder Design)begleitende 
                  Beratung, Qualifizierung und Coaching (z.B. für die Einführung 
                  neuer Software)Verwaltungskostenpauschale 
                  (z.B. Mietnebenkosten oder Büromaterial) Bitte lesen 
                Sie sich den Förderleitfaden genau durch, dort sind alle Ausgabenarten 
                aufgeführt und auch nicht zuwendungsfähige Ausgaben gelistet. Wer 
                kann einen Antrag stellen? Alle gemeinnützigen 
                Organisationen, die über einen Freistellungsbescheid vom Finanzamt 
                verfügen (z.B. gemeinnützige e.V.) sowie juristische Personen 
                des öffentlichen Rechts (z.B. Kommunen). Informationen 
                zur Bewerbung: Bitte stellen 
                Sie ihren Antrag so früh wie möglich, spätestens jedoch bis zum 
                1. November 2020.  Die beantragten 
                Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind 
                nur bis zum 15. Dezember möglich.  Die Auszahlung 
                der Fördermittel erfolgt nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheides, 
                die einen Monat nach Zugang dieses Zuwendungsbescheides eintritt, 
                auf der Grundlage einerZahlungsanforderung (Mittelabruf). Diese Frist kann die Zuwendungsempfängerin/der 
                Zuwendungsempfänger durch einen Verzicht auf die Einlegung eines 
                Widerspruchs verkürzen.
 Das Projekt 
                darf zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht 
                begonnen worden sein. Bitte senden Sie uns den Förderantrag mit allen Unterlagen unterschrieben 
                per Post zu:
  
                 
                  Deutsche 
                    Stiftung für Engagement und EhrenamtWoldegker Chaussee 35
 17235 Neustrelitz
 Antragsunterlagen 
                (Download) Förderrichtlinie Förderleitfaden Anlage 
                zum Förderleitfaden (strukturschwache und ländliche Räume) Allgemeine 
                Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) 
                (externer Link) Merkblatt 
                zur Weiterleitung der Zuwendung Förderantrag 
                nicht barrierefrei | Förderantrag 
                barrierefrei (Mit einem Klick auf den Link startet der Download 
                des bearbeitbaren PDFs. Navigieren Sie zum Speicherort auf Ihrem 
                Computer und öffnen Sie die Datei mit dem aktuellen 
                PDF-Reader). Merkblatt 
                zur Vergabe von Leistungen bis 100.000 EURO Muster 
                für Weiterleitungsvertrag (*.docx) Vorlage 
                Bestätigung des prozentualen Anteils der Arbeitszeit Erklärung 
                zum Erhalt von De-minimis-Beihilfen (Mit einem Klick auf den 
                Link startet der Download des bearbeitbaren PDFs. Navigieren Sie 
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 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
 z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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