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                (aid) – Ein Traum für viele Reiter: die eigenen Pferde in 
                Eigenregie halten, beispielsweise auf einem Resthof oder einem 
                alten Bauernhof. Nicht nur der Arbeitsanfall rund um die Uhr, 
                die Vertretung bei Abwesenheit, sondern vor allem auch der richtige 
                Versicherungsschutz muss dabei gut bedacht sein. 
 
 
 
  
 
 
 Im Umgang mit Pferden besteht für alle Beteiligten immer 
                ein erhöhtes Risiko, aber auch die Gefahren auf dem Hof sind 
                nicht zu unterschätzen: Scheunentore können vom Wind 
                aus der Führung gerissen werden und zu tödlichen Verletzungen 
                führen, Maschinen und Geräte zur Pflege von Reitplätzen, 
                Stallungen und Weiden bergen ebenfalls latente Gefahren. Auf jeden 
                Fall seien die Meldevorschriften zur Gründung eines Landwirtschaftlichen 
                Betriebes zu beachten, erläutert Anne Dirksen von der Landwirtschaftskammer 
                Niedersachsen im aid-Heft zum Thema "Pferdeversicherungen".
 Wichtig sei in dem 
                Zusammenhang, ob der Betrieb unter die Beitragspflicht zur Landwirtschaftlichen 
                Berufsgenossenschaft fällt, die dann auch im Schadenfall 
                entsprechenden Versicherungsschutz bietet. In der Regel ist die 
                Beitragspflicht gegeben, wenn auch landwirtschaftliche Flächen 
                bewirtschaftet werden; erfolgt die Pferdehaltung jedoch als reines 
                Hobby, ist die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft 
                für den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz zuständig. 
                Vorsicht: im letzteren Fall ist der Ehepartner nicht automatisch 
                mitversichert, lediglich der Unternehmer selbst sowie die Arbeitnehmer 
                und Aushilfen. Der Ehepartner kann sich aber freiwillig mitversichern. 
                 Wer wissen möchte, 
                welche Institution zuständig ist, sollte die Meldung an die 
                Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft richten. Diese prüft 
                dann die Zuständigkeit und leitet weitere Schritte ein. Weitere 
                Informationen zum Versicherungsschutz rund um Reiten und Pferdehaltung 
                sind im neuen aid-Heft zu finden. aid-Heft "Reiten 
                und Pferdehaltung richtig versichern" Bestell-Nr. 1600, Preis: 2,00 Euro
 www.aid.de/shop/shop_detail.php?bestellnr=1600
 
 
 
 
 Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen 
                gerne weiter,
 z.B. Dr. Ines von Butler-Wemken für den Bereich Vererbung/Genetik.
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