| Warendorf 
                (fn-press). Im Kampf gegen die Umsatzsteuer auf Pensionspferdehaltung 
                in Reitvereinen hat der Reitverein Reutlingen mit Unterstützung 
                der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) jetzt einen beachtlichen 
                Teilerfolg vor dem Bundesfinanzhof erzielt. Das EU-Recht legt fest, 
                dass gemeinnützige Sportvereine bei entsprechenden Voraussetzungen 
                generell von der Umsatzsteuerpflicht befreit sind, soweit sie 
                Leistungen erbringen, die zum Kernbereich der Sportausübung 
                gehören. Umstritten war bisher, ob hierzu auch die Pensionspferdehaltung 
                in Reitvereinen gehört (Europäischen Richtlinie 77/388 
                (Art. 13 Teil A Abs. 1). Voraussetzung ist, dass die Pensionspferdehaltung 
                für die Ausübung des Reitsports im Verein zwingend notwendig 
                und damit Kernbereichsleistung ist. Diese Notwendigkeit hatte 
                der Reitverein Reutlingen in einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht 
                Baden-Württemberg dargelegt, war allerdings Ende 2011 unterlegen. 
                Das Finanzgericht begründete seine Entscheidung damit, dass 
                die Stallungen eines Reitvereins nicht zwingend Voraussetzung 
                seien, damit die Mitglieder ihren Sport betreiben können. 
                Dagegen hatte der klagende Reitverein argumentiert, dass die Mitglieder 
                keine eigenen Stallungen besitzen und nur durch das vom Verein 
                angebotene Gesamtpaket von Trainings- und Einstellmöglichkeiten 
                ihren Reit- und Turniersport ausüben können. Dass der Bundesfinanzhof 
                (BFH) die Situation anders als das Finanzgericht Baden-Württemberg 
                beurteilt, ergab sich zunächst aus der vom FG Baden-Württemberg 
                verweigerten Zulassung der Revision. Der Rechtsanwalt des klagenden 
                Reutlinger Vereins, Dr. Albrecht Braitinger, erläutert: „Mit 
                einem ebenso erfreulichen wie konsequenten Urteil hat der Bundesfinanzhof 
                jetzt der Revision des Reitvereins Reutlingen stattgegeben und 
                das Verfahren mit entsprechenden Hinweisen zur Rechtslage an das 
                Finanzgericht Baden-Württemberg nach Stuttgart zurückverwiesen. 
                Die Begründung ist für alle gemeinnützigen Reitvereine 
                von außerordentlicher Bedeutung.“ Denn der BFH bestätigt, 
                dass eine Umsatzsteuerbefreiung für Pensionspferdehaltung 
                bei gemeinnützigen Reitvereinen grundsätzlich in Betracht 
                kommt. Maßgebend ist dabei die Fragestellung, ob ohne Pensionspferdehaltung 
                die Sportausübung eines Reitvereins auf gleichem Niveau möglich 
                ist. „Die Frage ist rein theoretischer Natur, denn die Mitglieder 
                können ihren Sport nicht auf vereinseigenen Schulpferden 
                ausüben, sofern diese überhaupt vorhanden sind. Insoweit 
                ist die Vorstellung der hypothetischen Turnierteilnahme der Mitglieder 
                auf Schulpferden bis M/S-Niveau von vornherein realitätsfremd“, 
                sagt Dr. Braitinger. Auch wenn mit der jetzt 
                ergangenen Entscheidung des BFH die Umsatzsteuerbefreiung für 
                Reitvereine noch nicht endgültig gesichert ist, spricht viel 
                dafür, dass gemeinnützige Reitvereine bei entsprechendem 
                Sachverhalt bezüglich ihrer Umsatzsteuer entweder gänzliche 
                Befreiung oder zumindest Ermäßigung auf 7 % erreichen 
                können. Die FN hatte das Verfahren intensiv begleitet und 
                unterstützt. Der FN-Geschäftsführer Personal und 
                Finanzen, Rainer Reisloh, empfiehlt allen Reitvereinen, gegen 
                Umsatzsteuerbescheide mit Hinweis auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes 
                (FH AZ. XI R 34/11) Widerspruch einzulegen. hen  
                
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