|   
 Dr.agr. Dr.agr. habil.
 Ines von Butler-Wemken
 ist 
Expertin für für den Bereich Vererbung/Genetik im wittelsbuerger.com-Expertenforum. Dorthin 
gelangen Sie hier. |  
Mit dem neuen Deutschen Tierzuchtgesetz, das bereits Ende Dezember 2006 in 
Kraft getreten ist, sind die gesetzlich vorgeschriebenen tierzüchterischen Mindestleistungen 
an Zuchthengste zum Einsatz für die künstliche Besamung ersatzlos entfallen. 
 Als 
tierzüchterische Mindestanforderung gilt in Deutschland nur, dass ein Zuchthengst 
beim Einsatz zur künstlichen Besamung in das Zuchtbuch einer amtlich anerkannten 
Züchtervereinigung eingetragen ist.
 Die Besamungserlaubnis mit der gesetzlich 
vorgegebenen Mindestleistung an Besamungshengste, wie zum Beispiel die Eigenleistungsprüfung, 
ist ersatzlos entfallen, da es in der EU bisher keine gemeinschaftliche Regelung 
zur Leistungsprüfung und Zuchtwertfeststellung gibt.  Ebenfalls weggefallen 
ist die Beschränkung, dass in Deutschland Samen nur durch Besamungsstationen abgegeben 
werden durfte, die ihren Sitz in Deutschland haben mussten und nach dem deutschen 
Tierzuchtgesetz zugelassen waren. Fragen? 
Die 21 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
 z.B. Pat Faitz, 
Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
 Zum 
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 
 |