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Faktencheck: Alte Satzung, neue Zuchtbuchordnung - das gilt jetzt für DQHA-Mitglieder
 
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Erst vier Wochen nach dem Bescheid des Amtsgerichts Aschaffenburg informiert die DQHA ihre Mitglieder am heutigen Mittwoch über die aktuelle Situation zu den am 24. April 2021 verabschiedeten Regelwerken Satzung und Zuchtprogramm (siehe hier).

Während das Zuchtprogramm im Rahmen der Führung eines Filialzuchtbuches für die Rasse „American Quarter Horse“ bereits seit einigen Monaten Anwendung findet und am 24. August 2021 von der aufsichtsführenden Behörde (LfL) für den Tätigkeitsbereich in Deutschland genehmigt wurde, wird die neue Satzung nicht vom Amtsgericht eingetragen (w!.com vom 21.10.21).

Wie das Amtgericht Aschaffenburg in dem Bescheid explizit hinweist, gilt bis zu einer neuen Mitgliederversammlung im Frühjahr 2022 für die DQHA aber weiterhin die "alte" Satzung in der Fassung von 2019
. Unklar ist, weshalb die DQHA ihre Mitglieder erst so spät und nicht in vollem Umfang über die für sie geltenden Bestimmungen informiert.


Ist die DQHA nun ein Ursprungs-Filialzuchtbuch - oder ein Filial-Ursprungszuchtbuch?

Die Stand heute für die Arbeit der DQHA zur Anwendung kommenden drei Regelwerke - mit allen ihren Unterschieden - finden Sie hier:

Weiterhin gültige Satzung vom 23.02.2019
Gültiges Zuchtprogramm für Deutschland vom 24.04.2021
Gültiges Zuchtprogramm für EU-Mitgliedstaaten, Schweiz und Liechtenstein vom 24.03.2018

Damit wirkt die DQHA wie ein "Zuchtbuch-Zwitter": Vereinsrechtlich behält sie das Ursprungszuchtbuch für American Quarter Horses in der Satzung mit den entsprechenden tierzuchtrechtlichen Regelungen (Teil B), mit dem "neuen" Zuchtprogramm arbeitet der Verband bereits seit einiger Zeit als Filialzuchtbuch, zumindest in Deutschland. Für die EU-Mitgliedsstaaten gilt bis Ende der Prüfung weiterhin das Zuchtprogramm als Ursprungszuchtbuch von 2018.

Darauf müssen Züchter und Quarter Horse-Besitzer jetzt achten

Wer glaubt, dass es sich bei den Unterschieden um rein "redaktionelle" Kleinigkeiten handelt, dem seien Lektüre und Vergleich der drei nun geltenden Regelwerke empfohlen:

Beispiel: §10. (Bestimmungen für die Eintragung ins Zuchtbuch) verlangt, daß der Antragsteller gemäß A.4.2 und A.3.1 der Satzung auch Mitglied der AQHA ist. Diese Bestimmung ist anfechtbar, daß die weiterhin gültige Satzung keine AQHA-Mitgliedschaft als zwigende Voraussetzung vorsieht.

Weitere Abweichungen zwischen gültiger Satzung (alt) und genehmigten Zuchtprogramm (neu) bestehen u.a. bei den Bestimmungen für die Eintragung ins Zuchtbuch, der Eigentumsurkunde, der Registrierung und der Identifizierung - nicht ganz unwesentliche Bestimmungen für die Tätigkeit eines Zuchtverbandes. Da die Zuchtprogramme ("Zuchtbuchordnung") vereinsrechtlich den Rang einer Vereinsordnung haben, dürfen sie keine der Satzung widersprechenden Bestimmungen enthalten.




Bild: Auszug aus der neuen, aber nicht geltenden DQHA-Satzung: Die Bestimmungen der neuen DQHA-Satzungen finden weiterhin keine Anwendung


Satzung und Zuchtprogramm


Der Hintergrund: Mit der Umsetzung der VO (EU) 2016/1012 teilen sich die Satzungen von Zuchtverbänden in die Teile A (vereinsrechtliche Regelungen) und B (tierzuchtrechtliche Regelungen) auf. Der tierzuchtrechtliche Teil regelt die Grundsätze der Zuchtarbeit, ein Zuchtprogramm, das durch die Tierzuchtbehörde zu genehmigen ist, baut darauf auf.

Bislang musste also eine Satzung wirksam beschlossen und eingetragen sein, da die Zuchtprogramme vereinsrechtlich den Rang einer Vereinsordnung haben, sich die Regelungen eines Zuchtprogramms also nachrangig auf die züchterischen Grundbestimmungen der Satzung beziehen.

Auf Anfrage zu den rechtlichen Grundlagen und der Anwendung der aktuellen Situation der DQHA in der täglichen Praxis, z.B. bei der Erstellung von Equidenpässen etc., teilt die aufsichtsführende Behörde, die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), dass formal ein Zuchtprogramm "nach dem EU-Tierzuchtrecht auch unabhängig von der Satzung geändert und genehmigt werden kann" und daher die Eintragungsfrist verlängert werde.

Was für die DQHA also "erfreuliche Nachrichten" sind, wird sich wohlmöglich als Bumerang erweisen - nämlich dann, wenn einerseits Quarter Horse-Züchter die angewandte Praxis zivilrechtlich klären lassen und andererseits die Genehmigung durch die Behörde selber auf den Prüftstand kommt.

Ob es also ein "Etappensieg auf dem Weg in eine erfreuliche und aussichtsreiche Zukunft der DQHA" ist, bleibt weiter abzuwarten.



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Konkret endet - zumindest was das Zuchtprogramm angeht - damit für die DQHA, dem ältesten Westernrasseverband in Europa, die Gestaltung der Rasse American Quarter Horse, denn bei Filialzuchtbüchern sind die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sehr eingeschränkt und es besteht keine Pflicht zu Leistungsprüfungen (siehe unten).

Zudem reiht sich die DQHA nun in Reihe mit den weiteren Filialzuchtbüchern in Deutschland ein, u.a. den European Western Horse Breeders UG und dem Bayerischen Zuchtverband für Kleinpferde und Spezialpferderassen e.V.. Alle stellen u.a. Equidenpässe mit Tierzuchtbescheinigung ("roter Zuchtpass") für American Quarter Horses aus.

Allerdings bedeutet das nicht automatisch die Führung des Ursprungszuchtbuches für die AQHA - dazu ist das LfL als deutsche Behörde nicht autorisiert. Die Behörde akzeptiert jedoch den Verweis von Filialzuchtbüchern auf die AQHA als Ursprungszuchtbuch.


Hintergrund zur EU Tierzuchtverordnung: Was ist ein Ursprungszuchtbuch ?

Um Streitfälle zwischen Pferdezüchtern und ihren Zuchtverbänden zu vermeiden, hat die EU bereits in 1992 festgelegt, dass Züchtervereinigungen nur dann anerkannt werden, wenn das Zuchtprogramm einer Pferderasse verbindlich auch für alle anderen anerkannten Zuchtverbände ist. Hierzu hat die EU den, allerdings sehr oft missverstandenen, Begriff des „Ursprungszuchtbuches“ eingeführt. Auch mit der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012, die ab dem 1.11.2018 gilt, wurde das „Ursprungszuchtbuch“ für die Pferdezucht festgelegt. Sinn und Zweck ist eine Harmonisierung, also die Gleichschaltung von Zuchtmaßnahmen. Diese Vorgabe gibt es bis heute in der EU so nur für Pferde.

Das Zuchtbuch über den Ursprung einer Pferderasse wird im Regelfall nur von einer einzigen Zuchtorganisation, dem sogenannten Ursprungszuchtbuch, in wenigen Ausnahmefällen auch von mehreren Zuchtverbänden oder von einer weltweit tätigen Züchtervereinigung geführt. Das Ursprungszuchtbuch kann in einem EU Land oder in einem Drittstaat geführt werden. Die Züchtervereinigungen geben zur Anerkennung also an, ob sie das Ursprungszuchtbuch oder ein sogenanntes Filialzuchtbuch, führen wollen.

In der EU Tierzuchtverordnung (EU) 2016/1012 wurden die Anforderungen in Anhang I/ Teil 3 festgehalten. So muss ein Zuchtverband, wenn er das Ursprungszuchtbuch führen will, unter anderem nachweisen, dass es zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen weiteren Zuchtverband gibt, der im selben EU Staat, in einem anderen EU Staat oder in einem Drittland anerkannt worden ist, das Ursprungszuchtbuch für die Rasse zu führen. Rein zuchthistorisch gesehen sollte das Ursprungszuchtbuch allerdings auch in dem Land geführt werden, indem eine Pferderasse ihren Ursprung hat. So fordert die aktuelle EU Tierzuchtverordnung jetzt auch „historische Belege“ für die Anlage bzw. behördliche Genehmigung eines Ursprungszuchtbuches.

Die Organisation mit dem Ursprungszuchtbuch übernimmt Rechte, aber in erheblichem Maße auch Zuchtverantwortung und Zusatzarbeit. Sie wird die Grund-Zuchtbedingungen festlegen und muss andere Züchtervereinigungen stets über diese Vorgaben und ihre Änderungen informieren. Sie soll nach den Vorgaben der EU Entscheidung eng mit den Filialzuchtbüchern zusammenarbeiten, insbesondere um jeglichen Streitigkeiten zuvorzukommen. Alle anderen Züchtervereinigungen führen dann sogenannte „Filialzuchtbücher“. Sie müssen die Grundsätze des Ursprungszuchtbuchs übernehmen und einhalten. Ein direktes Mitspracherecht auf die Vorgaben des Ursprungszuchtbuches haben die Filialzuchtverbände in diesem Fall meist nicht. Andererseits müssen die Filialzuchtbücher mit ihrer Zuchtbuchführung von der Ursprungszuchtbuch-Organisation dann auch uneingeschränkt anerkannt werden.

Die Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Zuchtprogramms sind also für die Filialzuchtbücher stets sehr eingeschränkt. Es besteht mit der EU Tierzuchtverordnung bei Pferden zum Beispiel dann für ein Filialzuchtbuch allerdings auch keine Pflicht zu Leistungsprüfungen, falls diese nicht von einem Ursprungszuchtbuch vorgegeben sind. Hier findet sich in der Tierzuchtverordnung auch die einzige Ausnahme. Ein Filialzuchtbuch darf in der Hauptabteilung seiner Zuchtbücher (Hengst-Stutbuch) zusätzliche, merkmalsbezogene Klassen einrichten. Also, zum Beispiel in seinem Hengstbuch weitere Klassen einrichten, in die dann nur Zuchtpferde eingetragen werden, welche vorgegebene merkmalsbezogene Leistungen erreichen. Ein Ausschluss von Zuchtpferden ist nicht erlaubt. Ein Filialzuchtbuch muss immer auch solche Klassen in seiner Hauptabteilung vorsehen, die eine Eintragung bzw. Übernahme aller Zuchtpferde aus einem Ursprungszuchtbuch und/ oder auch aus anderen Filialzuchtverbänden erlaubt.

Bestehen bereits übergeordnete, weltweit tätige internationale Zuchtorganisationen, also Weltzuchtvereinigungen für eine Pferderasse, wie zum Beispiel für das Arabische Vollblutpferd mit der „World Arabian Horse Organisation“, so können Zuchtverbände auch solche Organisationen als Ursprungszuchtbuch benennen. Voraussetzung ist mit der neuen EU Tierzuchtverordnung, dass es weder einen Zuchtverband in einem Mitgliedsstaat noch eine Zuchtstelle in einem Drittland gibt, die das Ursprungszuchtbuch für die betreffende Pferderasse führt. Dies ist für das Mitspracherecht der angeschlossenen Zuchtverbände als besonders günstig anzusehen. Die Zuchtvorgaben einer solchen Weltzuchtvereinigung werden von den Zuchtverbänden als Ursprungszuchtbuch anerkannt und im Idealfall dann auch vorab gemeinsam diskutiert und festgelegt.




Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich AQHA.
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Quelle wittelsbuerger.com

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