|  Nun hat 
                das DQHA-Schiedsgericht seinen Urteilsspruch bekannt gegeben und 
                die von der DQHA-Disziplarkommission ausgesprochenen Strafen gegen 
                den ehemaligen DQHA-Vorstand aufgehoben. Das Schiedsgericht 
                bezeichnet darin den Bescheid der DQHA-Disziplinarkommission als 
                "rechtswidrig". Die Kommission habe ihr Urteil "ohne 
                nachgewiesene Tatsachen" gefällt, zudem seien die formalen 
                Fristens seitens der Kommission nicht eingehalten worden. Aufgrund 
                der Rechtswidrigkeit des Urteils der Disziplinarkommission entschied 
                das DQHA-Schiedsgericht auch, daß die Kosten für dieses 
                Verfahren von der DQHA zu tragen seien.
 
 Update 
                am 17. Juni 2021: "Formfehler im Verfahren: DQHA Schiedsgericht 
                hebt Bescheide gegen ehemalige Vorstandsmitglieder auf"
 Die DQHA regaiert heute mit einer Nachricht zu dem Entscheid des 
                Schiedsgerichts mit dem Hinweis von DQHA Präsident Stephan Göb, 
                "dass unsere Mitglieder die vollständigen und inhaltlich 
                richtigen Informationen erhalten“ (siehe 
                hier).
 
 Schon die Einleitung ist bemerkenswert: "Wie bekannt, hatte 
                die DQHA-Disziplinarkommission am 19. März 2021 einige der ehemaligen 
                DQHA-Vorstandsmitglieder rund um den damaligen Präsidenten Hubertus 
                Lüring mit Vereinsstrafen belegt", sagt die DQHA.
 Nur: Die DQHA hat bis heute nie über dieses Verfahren informiert, 
                sondern gibt wie seit einigen Monaten gewohnt nur auf öffentlichen 
                Druck Informationen preis.
 
 Dazu die inhaltlichen Fakten, die der DQHA-Präsident offensichtlich 
                anders interpretiert:
 
 DQHA: "Die ehemaligen Vorstandsmitglieder wurden von der 
                Disziplinarkommission keineswegs aus dem Verein ausgeschlossen, 
                sondern mit zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften bestraft."
 Fakt: Der ursprüngliche Antrag, in folgedessen die 
                Disziplinarkommission tätig wurde und wie von uns die Beschuldigten 
                korrekt dargestellt mit mehrjährigen Vereinsstrafen belegte, 
                lautete auf "Ausschluß des ehemaligen Vorstandes". 
                Tatsache ist auch, daß die ausgesprochenen Vereinsstrafen 
                von " zum Teil mehrjährig ruhenden Mitgliedschaften " 
                in der Satzung der DQHA bis heute nicht in der Satzung wirksam 
                verankert sind.
 DQHA: 
                "Das Schiedsgericht hat die Bescheide vor allem wegen Formfehlern 
                im Verfahren aufgehoben."Fakt: Das Urteil der Disziplinarkommission blieb auch auf 
                Nachfrage (!) der Disziplinarkommission inhaltlich substanzlos:
 "In der angefochtenen Entscheidung (-der Disziplinarkommission-, 
                Hinweis der Red.) fehlt die Angabe, auf welche Tatsachen sie gestützt 
                ist."
 Dass zudem von der Kommission selber keine der Fristen und Vorgaben 
                aus der DQHA-Schiedsordnung eingehalten wurde, führte darüber 
                hinaus zu Formfehlern.
 DQHA: 
                "Entgegen anders lautender Meldung entstehen der DQHA keine 
                Kosten, da das Schiedsgericht ehrenamtlich arbeitet bzw. keine 
                Kosten erhoben hat. Die Kosten der anwaltlichen Vertretung der 
                betroffenen ehemaligen Vorstandsmitglieder müssen jeweils von 
                ihnen selbst übernommen werden."Fakt: Bereits der Betreff des Bescheides des Schiedsgerichtes 
                heisst: "Die Kosten des Vereins trägt der Verein", 
                lediglich die eigenen Anwaltskosten tragen die Betroffenen selber.
 
 
   
 Überrascht darf man sein, wieso der DQHA-Präsident nur 
                reaktiv den o.g. Bescheid so interpretiert, daß " vor 
                allem wegen Formfehlern" das Verfahren eingestellt werden 
                musste.
 Offensichtlich ist da weiter eine politische Nähe zu den 
                Kollegen aus dem ehemaligen DQHA-Vorstand zu erkennen, trotz der 
                von den Mitgliedern eingeforderten Aufarbeitungen aus der Mitgliederversammlung 
                vom 24. April 2021.
    
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