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Wer die aktuelle Ausgabe des Quarter Horse Journals aufmerksam liest, findet, vier Seiten vor Magazinende, hinter den Kleinanzeigen und Visitenkarten, eine "Abstimmung in Textform über zukunftsweisende Entscheidung", die die DQHA hier platziert hat.

Während das Quarter Horse Journal den richtigen Weg zum "Whoa" erklärt und die Chefredakteurin vor allem die aktuelle "Corona-Situation" im Fokus hat, findet diese "zukunftsweisende Entscheidung" nicht einmal einen Eintrag im Inhaltsverzeichnis.

Bereits diese Umstände sind für eine Abstimmung, die alle 7.300 DQHA-Mitglieder erreichen muss, ausgesprochen ungewöhnlich. Denn mindestens die Hälfte aller DQHA-Mitglieder muss abstimmen, damit sie überhaupt gültig werden kann.

Noch ungewöhnlicher ist, über was der DQHA-Vorstand, der bereits Anfang des Jahres aus der AQHA ausgeschlossen wurde, abstimmen lassen will:

"Ja, die DQHA soll die Führung des Ursprungszuchtbuches (…) aufgeben"
vs.
"Nein, die DQHA soll die Führung des Ursprungszuchtbuches (…) fortführen" (siehe hier
).

Das ist nahezu dieselbe Abstimmung, die bereits am 7. März 2020 auf der Jahreshauptversammlung in Darmstadt durchgeführt wurde: Hier stimmten 99 % der anwesenden DQHA-Mitglieder dafür, dass die DQHA die Führung des Ursprungszuchtbuch aufgibt und diese Aufgabe an die AQHA mit angepasstem Data Share Agreement übergibt (siehe hier).


Abstimmungsergebnis der DQHA-Mitgliederversammlung am 7. März 2020: Die DQHA soll das Ursprungszuchtbuch abgeben.



Umfrage bis zum 30. Juni 2020: Die DQHA soll das Ursprungszuchtbuch behalten?





Warum also lässt der DQHA-Vorstand zehn Wochen nach dieser Abstimmung erneut abstimmen?

Nach dem 7. März 2020 erwarteten die meisten Mitglieder, dass sie mit der Abstimmung in Darmstadt einen deutlichen Arbeitsauftrag an den DQHA-Vorstand gegeben hätten. Sicherlich, Covid-19 hatte viele Zeitpläne zunichte gemacht, aber Zeit ist gerade das, was die DQHA nicht mehr hat.

Für den bereits in Darmstadt beschlossenen Übergang von einem Ursprungs- zu einem Filialzuchtbuch sollte jetzt eigentlich eine Abstimmung über die notwendigen Änderungen der Satzung und des Zuchtprogramms durchgeführt werden. Diese geänderten Unterlagen sollten dann durch die DQHA dem Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) vorlegt werden. Bevor das LfL dann der Führung eines Filialzuchtbuches zustimmen kann, haben alle restlichen Bundesländer zwei Monate und alle anderen europäischen Länder, in denen die DQHA lt. Satzung tätig ist, drei Monate Zeit, Einwände zu erheben und Änderungen zu verlangen.

Erst nach Ablauf dieser Fristen und ohne Einwände aller Berechtigten kann das LfL der Führung eines Filialzuchtbuches durch die DQHA zustimmen. Abschließend müsste darüber hinaus noch die Eintragung der geänderten Satzung durch das zuständige Registergericht vollzogen werden.

Alles in allem bedeuten diese unabdingbaren Fristen eigentlich, dass allerfrühestens Ende 2020, aber eher im kommenden Jahr, alle Formalien erfüllt sein könnten, mit denen die DQHA sich wieder als AQHA-Tochterverband bewerben kann.

Mit der aktuellen Befragung der DQHA-Mitglieder vergeht allerdings weitere Zeit. Denn nicht wie erwartet, steht eine konkrete Satzungsänderung zur Abstimmung. Nein, es wird lediglich erneut ein Meinungsbild eingeholt. Als ob dieses auf der Jahreshauptversammlung 2020 in Darmstadt mit nahezu 100% nicht deutlich genug gewesen wäre.

Sogar das LfL empfiehlt der DQHA ein neues Data Share Agreement mit der AQHA auszuhandeln: "Zukünftig (...) werden wir das Data Share Agreement mit der AQHA nicht mehr in der bisherigen Form genehmigen können", sagt Margarete Unterseher-Berdon vom LfL. Sie könne sich nur vorstellen, "eine Vereinbarung zu akzeptieren, die regelt, dass das DNA-Profil unmittelbar nach der Erstellung komplett und ohne Nutzungsbeschränkungen an die DQHA übermittelt wird" (siehe hier). Das unterläuft vollständig das Data Share Agreement, dass die AQHA der DQHA angeboten hatte (siehe hier).

In Anbetracht der Umstände ist es nun gut möglich, dass die AQHA endgültig ihre Geduld verliert und ihrerseits aktiv einen anderen Tochterverband in Deutschland aufbaut und dazu nach einem weiteren Zuchtverband als Filialzuchtbuch sucht, den sie als Ursprungszucht entsprechend promoten und unterstützen kann.


Am Ende bleiben folgende Fragen offen:

  1. Was passiert eigentlich, wenn nicht genügend Stimmen bei dieser erneuten Mitgliederbefragung abgegeben werden?
  2. Warum beantragte die DQHA, vor dem Ablauf dieser erneuten Abstimmung, bereits am 8. Mai 2020 bei der LfL die Führung des Filialzuchtbuches?
  3. Was bedeutet das alles für den Quarter Horse-Markt in Deutschland im Allgemeinen und die DQHA im Speziellen?







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