Aktuell sind folgende Personen von der AQHA ausgeschlossen worden (mehr zum AQHA-Ausschluss siehe unten):
Deutschland
DAMIAN SCHULZE
KARL HEINZ ARWEILER
SIEGFRIED AND JUDITH BARBARA
ROLF BENDER
REINHOLD BIEBERSTEIN
ARNOLD DIETZ
ANDEA ENGEL / ROBERT HUBER
HANS JOACHIM FOERSTER
ILONA FROEMEL-BALVE
HELMA GRUNWALD
DORIS HAFNER
WERNER HANNEMANN
MARTIN HANSEN
MARION HATLAPA
ANNETTE HAUZEL
ANDRE KAISER
TANJA KEPPLER
THOMAS KNIELING
HORST WERNER KOLLMANN
DITTMAR LUCKERT
CHRISTIANE MAUE
PETER MERKEL
WALTER MORITZ
WOLFGANG MUELLER
SIEGFRIED NEUSS
SILKE OTT-THIEL - neu
PASSING THE TIME SYNDICATE
KARSTEN PLATE
CHRISTINA RAASCH
CHRISTA RINGS
KARL SCHNEIDER
SIGRUN SCHOLZ
SABRINA SCHWAB
HEIKE PESCHKE SEEHOF
YVONNE SEEWALD
MONIKA STRASSER
ALFRED VOGLBERGER
KERSTIN WAX
ANDREAS WENZKE
DIETLIND WERHAHN
GABRIELE WICKE
VERA WILLE
JULIA ZELLNER
Frankreich
KATHLEEN BALLESTRA - neu
CHANTAL BONVIN
MANJA BODE
SANDRINE CHENEVAS
LAETITIA DHAILLE
DOMINIQUE FOURNIER
FRANCOIS DURNEY
MIGETTE GILLES
MICHEL GODET
PHILLIPPE HASSENBOEHLER
JOEL LE BANNER
ALAIN LE PAPE
JOEL NOUVEL
PHILIPPE PADEY
JEROME DEPOIX ROBAEIN
J P VERMANDEL
Niederlande
JO CLUMPKENS
TIM DRUBBEL
KARL E SLOOTSTRA
G W F TANGEMAN
A VAN DUYVENBODE
J VAN KAPEL
INGRID VAN WYGERDEN
Belgien
ANNE MARIE COCHIN
FREDDY CONINX
PASCAL & LEGAT SARAH DE VOS
BENOIT DEBONT
DOMINIQUE LINTERMANS
MAURICE GILBERT
JOS NAULAERTS
TRACY VERLOO
Großbritannien
ED IVORY
Italien
FRANCESCO MARTINOTTI
BARBARA ANDREOLI
PIETRO ANDRINI
ANNA MARIA BRUGIONI
ARMIN BAUER
ANTONIO BAZZINI
PRIMO BEGGI
ANTONIO BELLANCINI
DR FULVIO BETTAGNO
FRANCO BINACCI
GIANPAOLO BIONDANI
GALEAZZO BOATTINI
GIOVANNI PAOLO CARFI
FRANCESCA CARLUCCI
FABIO CIVALE
MAURO COLOMBO
GIULIO DE DONATIS
FRANCESCO DE SIMONE
CARMELO EPIS
LAURI FABRIZIO
CORTESI FELICE
OSCAR CHAVES FERNANDEZ
AMATO GAETANO
REINHOLD GASSLITTER
GIUSEPPE BOSETTI
GIUSEPPE FRACCARI
SALVATORE LO TENNERO
AGUSTO MANCINI
ANTONIO VINCENZO MANGONE
FRANCESCO MARTINOTTI
CARLA MESSI
ARGENTIN MORENO
LAURA MOTTA
MAURO PAGLIACCIA
STEFANO PIA
ADRIANA PICCI
MAURO PORTOLANI
CAMILLO RAMELLA PAIO
LOREDANA ROVEDA
SALVATORE RUSSO
LORENZO SILIQUINI
ALBERTO TELESE
ROBERTO TESTA - neu
VITTORIO TONDELLI
TRANSCARGO INTERNATIONAL CORP
LUIGI TRUBIA
CAVIGIOLI UMBERTO
CLAUDIO VILLA
FRANCESCO ZAMPINI
Schweiz
MARIA CORPATAUX
ANTONIA KUCKELKORN
SEVERIN STREBEL
Österreich
MARCELLA FENZ
HANS MOESENBACHER
FRANZ POECKL
Der Ausschluss eines Mitgliedes hat folgende Auswirkungen:
(1) Die betroffene Person kann nicht an AQHA anerkannten Turnieren teilnehmen oder
ein Richteramt ausüben.
(2) Die betroffene Person oder deren Ehegatte kann kein Pferd auf ihren Namen eintragen
lassen. Dies gilt für den Eintrag von Fohlen ebenso wie für angekaufte Pferde,
die umgetragen werden sollen. Das Exekutivkomitee kann auf die Durchsetzung dieser
Regeln verzichten um Härten gegenüber nicht verwickelten Dritten zu vermeiden.
Folgende Bedingungen müssen zutreffen:
(A) Wenn ein noch nicht eingetragenes Pferd von einer ausgeschlossenen Person an
einen unbescholtenen Dritten verkauft wird, so kann das Pferd trotzdem eingetragen
werden, wenn alle übrigen Anforderungen erfüllt sind und dem Antrag auf Eintragung
ein Transfer an den unbeteiligten Dritten beiliegt.
(B) Wenn ein eingetragenes Pferd von einer gesperrten Person an einen unbescholtenen
Dritten verkauft wird und dieses Pferd noch nicht auf den Namen der gesperrten
Person eingetragen war, so wird es auf diese Person eingetragen, sofern gleichzeitig
ein Transfer an den unbeteiligten Dritten eingereicht wird.
(3) Ein Fohlen wird nicht eingetragen, wenn es von einem Hengst oder aus einer Stute
stammt, die sich im Besitz einer ausgeschlossenen Person befinden.
(4) Ein Pferd, das auf den Namen einer ausgeschlossenen Person eintragen ist, darf
nicht an Turnieren oder Rennen teilnehmen.
(5) Die AQHA wird kein Papier akzeptieren, das die Unterschrift einer ausgeschlossenen
Person oder deren Ehegatte trägt und nach dem Zeitpunkt des Ausschlusses
ausgestellt wurde.
(6) Ausgenommen hiervon sind lediglich Transfers, sofern das Pferd aus dem Besitz der
ausgeschlossenen Person an einen neuen Besitzer verkauft wurde.
(7) Leasing-Verträge behalten ihre Gültigkeit, falls der Vertrag vor dem Ausschluss
bereits bei der AQHA gemeldet war. Neue Leasing-Verträge oder Verlängerungen
werden nicht akzeptiert.
(8) Zusammengefasst heißt das: Die AQHA lehnt jede Geschäftsbeziehung mit einer
ausgeschlossenen Person und deren Ehegatten ab. All diese Maßnahmen können natürlich
auch auf Nichtmitglieder angewandt werden.Werden die Auflagen der AQHA von
einer gesperrten oder ausgeschlossenen Person nicht beachtet, so können weitere
Disziplinarmaßnahmen verhängt werden.