Rule 433 a) sagt zu diesem Sachverhalt:
"No show official or member of their immediate family, any children
or other relatives living in the same household of either or both of the married
persons, shall enter or exhibit horses in any AQHA-approved open or amateur show
at which he/she is officiating, nor may any horse owned by such person be entered
and exhibited."
Dazu
gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Bestellung von
Richtern, die Annahme von Startgeldern oder die Nennung innerhalb der Ausschreibung.
Durch die verstärkten
Aktivitäten sind auch mögliche Starts von denjenigen DQHA-Vorstandsmitgliedern
in Gefahr, die direkt mit der Organisation der Hauptschau Q7 in Aachen befasst
sind. Sportobmann Torsten Haier prüft noch, so das Protokoll der JHV, ob
möglicherweise diejenigen Personen und deren Angehörige, die Show Secretary-Aufgaben
wie Ausschreibungen erstellen oder die Richter engagieren, auf diesem Turnier
starten dürfen. Mehr
zu den Regelungen der AQHA lesen Sie hier (ab Rule 433 ff). Für
Unruhe sorgte zudem auf der Jahreshauptversammlung die Darstellung von Ulf Binnewies
daß ein von DQHA-Mitgliedern gewählter Obmann im Auftrag der AQHA direkt
gegen DQHA-Mitglieder ermittelt. Um
diesen Ermittlungen nicht weitere Grundlage zu geben, sollten Turnier-Veranstalter
in Zukunft vermehrt auf diese Trennung achten.
Fragen? Die 18 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
z.B. Pat Faitz, Sylvia Katschker und Sylvia Jäckle für den Bereich
AQHA. Zum
wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
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