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Neues von der Akte Novus: Rückerstattung der Beiträge bei Lastschriftverfahren
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Der zuständige Kriminalhauptkommissar der Polizeidirektion Waiblingen, Außenstelle Schorndorf, teilte der DQHA am 15.11.2004 Folgendes mit:

Die Deutsche Bank erstattet auch jetzt noch bei Lastschriftverfahren und dementsprechender Rücklastschrift unberechtigt erhobene Beiträge. Jedoch ohne jeglichen Rechtsanspruch.

Bitte veranlassen Sie bei Ihrer Bank schnellstmöglich die Rückgabe der Lastschrift über die abgebuchten Versicherungsbeiträge.

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Bitte melden Sie sich in der DQHA Geschäftsstelle, falls Sie Ihre Beiträge per Überweisung gezahlt haben.

Tel. 06021-58 45 9-0
Fax 06021-58 45 9-79
info@dqha.de







Quelle DQHA


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