| Speziell wohl 
                auch deshalb, weil es sich bei dem Versicherer "GEGENSEITIGKEIT 
                Oldenburg" um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit 
                handelt.
 "Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein privates 
                Versicherungsunternehmen auf der Basis eines rechtsfähigen Vereins, 
                dessen Mitglieder die Versicherungsnehmer sind", so das Versicherungslexikon.
 "Die 
                Vereinsmitglieder tragen das Geschäftsrisiko und müssen im Falle 
                von Verlusten durch Mitgliedsbeiträge, Umlagen oder Nachschüsse 
                die Risiken gegenüber dem Verein decken (§ 19, § 24 Abs. 3, § 
                501 VAG).  Erwirtschaftet 
                der Verein dagegen Überschüsse, haben die Mitglieder Anspruch 
                auf den Anteil des Jahresüberschusses und des möglichen Liquiditätsüberschusses. 
                Sie sind an der Verwaltung des Vereines beteiligt. " Daher gilt 
                es bei den sensationell günstigen Tarifen, die offeriert 
                werden (€ 75,40 für das erste Pferd, jedes weitere Pferd 
                € 46,40), zu prüfen, ob diese Haftungsklausel des Geschäftsrisikos 
                im Vertrag augeschlossen wurde oder nicht. Sonst heißt es 
                im schlimmsten Fall: Nachzahlen! Prüfen 
                Sie auch die Versicherungsleistungen. Nach unseren Informationen 
                sind Schäden an Boxen sowie an Pferdeanhängern nicht 
                mehr bei der Gegenseitigkeit gedeckt, die bei dem vorhergehenden 
                Rahmenvertrag durch die R+V-Versicherung noch gedeckt waren. Mehr 
                erfahren Sie hier! 
 
 |