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               Aktivitäten mit bis 
              zu 20 Kindern sollen im Freien ab Inzidenz unter 100 erlaubt sein 
               
               
              Warendorf (fn-press). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen 
              der Bundesländer haben sich zwar auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns 
              bis vorerst 28. März geeinigt, stellen jedoch Lockerungen für den 
              Sport in Aussicht. Demnach sollen ab dem 8. März und ab einer stabilen 
              oder sinkenden Inzidenz von unter 100 wieder bis zu 20 Kinder (maximal 
              14 Jahre alt) bzw. bis zu fünf Erwachsene aus zwei Haushalten im 
              Freien gemeinsam kontaktfrei Sport treiben können. In Regionen mit 
              einer Inzidenz von unter 50 dürfen es bis zu zehn Personen bzw. 
              20 Kinder sein. Frühestens ab dem 22. März könnte auch in Innenräumen 
              kontaktfreier Sport wieder möglich sein. Kontaktsport in Innenräumen, 
              wie etwa Gruppenvoltigieren, stellte die Kanzlerinnenrunde ab 5. 
              April in Aussicht. Wie die Umsetzung der Beschlüsse in den einzelnen 
              Bundesländern aussehen wird, entscheidet sich in den kommenden Tagen. 
              Dazu gehört auch die Frage, ob Reithallen als Innen- oder Außenraum 
              betrachtet werden.  
               
               
                 
               
               
              „Diese Beschlüsse sind ein Lichtblick für alle Reitschulen, Ausbilder*innen 
              und Reiter*innen, denn ab der kommenden Woche darf wieder Gruppen-Reitunterricht 
              stattfinden und gemeinsam trainiert werden, wenn es die regionale 
              Lage erlaubt. Das ist für die Vereine, Betriebe und Schulpferde 
              überlebenswichtig“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und 
              weist darauf hin, dass es weiterhin unabdingbar ist, die regionalen 
              Inzidenzwerte sowie die Vorgaben der Behörden zu beachten. „Auch 
              wir Pferdesportler*innen müssen weiterhin dazu beitragen, dass die 
              Inzidenzwerte sinken und noch mehr Lockerungen möglich werden. Das 
              heißt vor allem, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten“, betont 
              Lauterbach. 
               
               
               Unklar ist derzeit 
                noch, ob die Inzidenzwerte für Landkreise und Städte 
                oder Bundesländer gelten. Dies wird sich voraussichtlich 
                in den einzelnen Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer 
                klären. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und die 
                ihr angeschlossenen Landespferdesportverbände werden diese 
                Informationen in den kommenden Tagen sichten und aufbereiten."Aus 
                unserer Sicht sind Reithallen wie Außenbereiche zu betrachten, 
                da sie in der Regel gut belüftet und nicht mit Turnhallen 
                vergleichbar sind", sagt Soenke Lauterbach. 
              Folgende Informationen 
                für den Sport gehen aus den Beschlüssen der Kanzlerin 
                und der Regierungschef*innen der Bundesländer hervor: 
               
                Frühestens ab 8. März: 
              
                - Ab einer stabilen 
                  Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner 
                  ist Individualsport (kontaktfrei) in kleinen Gruppen von maximal 
                  zehn Personen bzw. 20 Kindern (bis 14 Jahre) im Außenbereich, 
                  auch auf Außensportanlagen, möglich.
 
                   
                   
                - Ebenfalls ab dem 
                  8. März ist bei einer stabilen oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz 
                  von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner Individualsport 
                  (kontaktfrei) zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu 20 
                  Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, 
                  möglich.
 
               
               
                Frühestens ab 22. März: 
              
                - Wenn sich in einem 
                  Bundesland oder in einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz nach 
                  dem 8. März 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, darf 
                  bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen 
                  pro 100.000 Einwohner ab dem 22. März kontaktfreier Sport 
                  ohne konkrete Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und 
                  Kontaktsport im Außenbereich stattfinden.
 
                   
                   
                - Bei einer stabilen 
                  oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen 
                  pro 100.000 Einwohner kann kontaktfreier Sport ohne konkrete 
                  Begrenzung der Personenzahl im Innenbereich und Kontaktsport 
                  im Außenbereich mit tagesaktuellem negativem Schnell- 
                  oder Selbsttest stattfinden.
 
               
               
                Frühestens ab 5. April: 
              
                - Wenn sich die Sieben-Tage-Inzidenz 
                  nach dem vorherigen Öffnungsschritt in dem Land oder der 
                  Region 14 Tage lang nicht verschlechtert hat, dürfen bei 
                  einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 Neuinfektionen 
                  pro 100.000 Einwohner Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 
                  Teilnehmenden im Freien sowie Kontaktsport in Innenräumen 
                  stattfinden.
 
                   
                   
                - Bei einer stabilen 
                  oder sinkenden Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 35 und 100 Neuinfektionen 
                  pro 100.000 Einwohner ist kontaktfreier Sport im Innenbereich 
                  sowie Kontaktsport im Außenbereich (ohne Covid-19-Test) 
                  möglich.
 
               
              Mehr Informationen 
                zu den Beschlüssen der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fuenf-oeffnungsschritte-1872120 
              Die Sieben-Tage-Inzidenzen 
                der Städte, Landkreise und Bundesländer sind im sogenannten 
                Dashboard 
                des Robert-Koch-Instituts einsehbar.  
                 
                 
                 
                 
               
                
                 
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