|  
                 
                 
                Alle Informationen 
                zum Thema  
                Corona 
                auf 
                wittelsbueger.com hier 
                 
                 
                 
                 
                 
                 
                  
                 
                Promotion 
               
             | 
             
                 Warendorf (fn-press). 
                Anfang März forderte die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) 
                ein Kurzarbeitergeld für Schulpferde, da die Mehrheit der Reitschulen 
                die Kriterien der staatlichen Förderprogramme und Wirtschaftshilfen 
                nicht erfüllt. Nun hat die FN dem Bundeswirtschaftsministerium 
                (BMWi) einen Vorschlag unterbreitet, wie die Förderprogramme und 
                Wirtschaftshilfen finanztechnisch angepasst werden können, damit 
                auch Vereine und Betriebe mit Schulpferden mit staatlicher Unterstützung 
                überleben. Jede dritte Reitschule fürchtet um ihre Existenz. Und 
                auch wenn seit dem 8. März in stark eingeschränkter Form und inzidenzabhängig 
                Gruppenunterricht wieder möglich ist. Den Reitschulen fehlen durch 
                den Lockdown die Einnahmen der vergangenen Monate. 
                 
                In dem Schreiben an das Ministerium macht die FN deutlich, dass 
                über 6.000 Vereine und Betriebe mit betriebsnotwendigen Tieren, 
                sogenannten Schulpferden, durch entscheidende Teile der Fördersystematik 
                fallen. Im Lockdown müssen die Pferde tierschutzrechtlich mit 
                gleichem Aufwand versorgt und auch bewegt werden. Das führt dazu, 
                dass für das Betreuungspersonal keine Kurzarbeit möglich ist und 
                die Personalkosten in voller Höhe weiter anfallen, obwohl keine 
                Einnahmen erzielt werden können. Ferner laufen die monatlichen 
                Versorgungskosten der Schulpferde weiter. Diese Doppelbelastung 
                ohne nennenswerte Einnahmen bringt die Reitvereine trotz guter 
                unternehmerischer Betriebsführung in enorme Schwierigkeiten. Zudem 
                sind die Fälligkeiten der Kosten sehr oft nicht monatlich und 
                auch nicht vor dem 1. Januar 2021 zu begründen, so dass ein weiterer 
                Nachteil entsteht. Vor dem Hintergrund bittet die FN das BMWi 
                darum: 
                 
                1. Die für die tägliche Versorgung und Bewegung der Schulpferde 
                betriebsnotwendigen Personalkosten der antragstellenden Reitschulen 
                als erstattungsfähige Fixkosten in den Ansatz bringen zu können. 
                 
              2. Die monatlich für 
                die Versorgung der betriebsnotwendigen Pferde fest anfallenden 
                und nicht im Voraus exakt planbaren notwendigen Betriebskosten 
                (z.B. Einstreu, Futterkosten, Hufschmied) linear in den Ansatz 
                bringen zu können. Es wird so der guten Praxis und Realität Rechnung 
                getragen, dass diesbezügliche Einkäufe für mehrere Monate getätigt 
                und anteilig auf die Monate verteilt werden können.  
                 
                   
                 
                 
                Hilfen fürs Antragsverfahren 
              Ein steuerrechtlicher 
                und finanztechnischer Ansatz, den Vereine und Betriebe mit Schulpferden 
                auch jetzt schon nutzen sollten. „Wir empfehlen den Reitschulen 
                und ihren Steuerberatern, diese Argumentation auch bei den aktuellen 
                Anträgen einzusetzen oder bei Ablehnungen den Widerspruch so zu 
                begründen“, sagt Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, 
                Umwelt, Breitensport & Betriebe. Speziell zu diesem Thema lohnt 
                sich auch das Video „Relevante Kosten – Generelles zum Kostenansatz“, 
                Teil 5 einer Filmreihe zum Antragsverfahren. In mehreren kurzen 
                Video-Tutorials zeigt Steuerberater und Finanz-Coach Frank Scheele 
                von FN-Kooperationspartner lexoffice wie Reitschulen die Überbrückungshilfe 
                beantragen können. Die Filme sind abrufbar unter www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung. 
                Auf der Seite finden sich zudem ergänzend zu den Filmen eine Checkliste 
                für die Zusammenarbeit mit Steuerberatern und eine speziell auf 
                Reitschulen zugeschnittene Excel-Unterstützungsliste für die Antragstellung. 
                Die Anwender tragen ihre Zahlen ein und die hinterlegten Berechnungsformeln 
                berechnen entsprechend. Natürlich bleibt es dabei, dass der Steuerberater 
                den Antrag prüfen und einreichen muss. 
                 
                 
                BSI unterstützt Reitschulen mit 250 Euro für Steuerberaterkosten 
                 
                 
                Ohne Steuerberater geht es nicht: Wer Geld vom Staat braucht, 
                stößt auf ein komplexes Antragsverfahren für Fördermittel, für 
                deren Beantragung der Einsatz von Steuerberatern oder Wirtschaftsprüfern 
                zudem zwingend vorgeschrieben ist. Der Bundesverband der Deutschen 
                Sportartikel-Industrie (BSI) – Fachgruppe Pferdesport hat Mittel 
                bereitgestellt, so dass 150 Reitschulen eine Unterstützung in 
                Höhe von 250 Euro für den Steuerberater erhalten können. Es sind 
                noch 50 Prozent der Mittel verfügbar. Die BSI-Hilfe wird über 
                ein Formular beantragt, dass auf der FN-Homepage www.pferd-aktuell.de/schulpferderettung 
                heruntergeladen werden kann.  
                 
                 
                Online-Seminare zu Finanzhilfen  
                 
                Bislang gab es fünf Online-Seminare zum Thema „Finanzhilfen in 
                der Corona-Pandemie“, weitere sollen folgen. „Die Nachfrage ist 
                riesig. Und das Feedback ist sehr positiv. Zum einen können die 
                Teilnehmer im Seminar ihre Fragen loswerden und Erfahrungen aus 
                ihrem aktuellen Alltag austauschen. Zum anderen gelingt es dem 
                Steuerberater Frank Scheele aufgrund seiner positiven Erfahrungen 
                mit den Finanzbehörden, den Teilnehmern Mut zu machen“, berichtet 
                Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport 
                & Betriebe, der das Seminar zusammen mit Scheele leitet. Die Filme 
                und Seminare werden fachlich und finanziell unterstützt durch 
                den FN-Kooperationspartner lexoffice.  
                 
                 
                FN-Umfrage: Ein Drittel der Reitschulen fürchtet um die Existenz 
                 
                In einer Online-Umfrage erfasste die FN im Februar die Situation 
                der Reitschulen. Wie groß die Not ist, zeigt allein die Resonanz 
                auf die Umfrage: In Deutschland gibt es 6.100 Reitschulen (3.700 
                Vereine, 2.400 Betriebe). Mit 2.926 Rückmeldungen hat nahezu jede 
                zweite Reitschule an der Umfrage teilgenommen, darunter 1.110 
                Vereine. Ein Drittel der Reitschulen sieht seine Existenz durch 
                den pandemiebedingten Lockdown gefährdet. Zwar gibt es diverse 
                Förderprogramme, die 82 Prozent der befragten Reitschulen (2.382) 
                auch bekannt sind. Aber nur 44 Prozent (1.282) aller Umfrageteilnehmer 
                hat Unterstützung aus den Corona-Hilfsprogrammen beantragt, 56 
                Prozent (1.622) der Reitschulen also nicht. Hauptgrund: Die Förderkriterien 
                passen nicht. Also die Reitschulen erfüllen nicht die Antragsberechtigung. 
                Das sagen 1.135 bzw. 70 Prozent der 1.622 Nicht-Antragsteller. 
                Zu komplizierte Anträge verhindern bei 15 Prozent die Antragstellung. 
                Das erklärt auch, warum 10 Prozent sagen, dass sie es noch nicht 
                geschafft haben, den Antrag zu stellen.  
                 
                 
               
                
                 
                Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!  
              
               
                
               
               
              
             |