|  Die Bundesministerien 
                für Wirtschaft und Finanzen haben im Zuge der Corona-Krise 
                ein weiteres finanzielles Hilfsprogramm in Höhe von zehn 
                Milliarden Euro beschlossen. Das Programm "Novemberhilfe" 
                ist für Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine 
                und andere Einrichtungen bestimmt, die von den aktuellen Corona-Einschränkungen 
                besonders betroffen sind. Die Antragsbedingungen wurden nun veröffentlicht. Aus den FAQ 
                der Ministerien zur "Novemberhilfe" gehen folgende 
                Informationen darüber hervor, welche Unternehmen, Betriebe, 
                Selbständige, Vereine und Einrichtungen antragsberechtigt 
                sind: Die "Novemberhilfe" 
                des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, 
                Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen 
                erfasst sind (im Folgenden"Unternehmen" genannt). Antragsberechtigt 
                sind solche Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes 
                und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb 
                einstellen mussten. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, 
                die indirekt stark betroffen sind. Auch gemeinnützige und 
                öffentliche Unternehmen und Einrichtungen sind antragsberechtigt. Diejenigen Unternehmen, 
                die zwar nicht direkt von einer staatlichen Schließungsanordnung 
                betroffen sind, aber faktisch im November dennoch an der Ausübung 
                ihres Gewerbes gehindert sind, sollen auch direkt antragsberechtig 
                sein. Dies gilt für alle Unternehmen, die regelmäßig 
                80 Prozent ihrer Umsätze mit direkt von den Schließungsmaßnahmen 
                betroffenen Unternehmen erzielen, zum Beispiel eine Wäscherei, 
                die vorwiegend für Hotels arbeitet, die von der Schließungsanordnung 
                direkt betroffen sind.  Mit der Novemberhilfe 
                werden Zuschüsse pro Woche der Schließungen in Höhe 
                von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes 
                im November 2019 gewährt bis zu einer Obergrenze von einer 
                Million Euro, soweit der bestehende beihilferechtliche Spielraum 
                des Unternehmens das zulässt (Kleinbeihilfenregelung der 
                EU). Andere staatliche Leistungen, 
                die für den Förderzeitraum November 2020 gezahlt werden, 
                werden angerechnet. Das gilt vor allem für Leistungen wie 
                Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld. Reine Liquiditätshilfen, 
                wie zum Beispiel rückzahlbare KfW-Kredite, werden nicht angerechnet. Die Deutsche Reiterliche 
                Vereinigung (FN) empfiehlt auch Unternehmen, Betrieben, Selbständigen, 
                Vereinen und anderen Einrichtungen, die in den Bereichen Pferdesport 
                und Pferdezucht tätig sind, die Antragsbedingungen für 
                die Novemberhilfe zu prüfen und Anträge zu stellen. Wie die Ministerien 
                mitteilen, können die Anträge in den nächsten Wochen 
                über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe 
                gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de). 
                Die elektronische Antragstellung muss hierbei durch einen Steuerberater 
                oder Wirtschaftsprüfer erfolgen. Die Auszahlung soll über 
                die Überbrückungshilfe-Plattform durch die Länder 
                erfolgen. Weitere Informationen 
                über finanzielle Unterstützung in der Corona-Krise stellt 
                die FN auch in ihren FAQ auf www.pferd-aktuell.de/coronavirus 
                zur Verfügung. Eine Übersicht mit den Förderprogrammen 
                von Bund und Ländern ist unter der Frage „An wen kann 
                ich mich in meiner finanziellen Notlage wenden?“ zu finden. 
                
 
 
  
               Weitere Formulare 
              finden Sie hier:
 Eigenerklärung 
                Pferdeversorgung
              Anwesenheitsliste 
                zur Dokumentation von Ankunfts- und Abfahrtszeiten von Personen 
                auf der Pferdesportanlage
              Merkblatt 
                für durch behördliche Schließung und sonstige 
                stark einschneidende Maßnahmen betroffene Pferdebetriebe
              Handlungsempfehlungen 
                für Unterricht und Training in Vereinen und Betrieben
              Checkliste 
                für Hygienekonzepte – Vereins- und Betriebsaktionen 
                indoor
              Leitfaden 
                für die Planung und Durchführung von Turnierveranstaltungen 
                unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes
              Leitfaden 
                für die Zulassung von Besuchern bei Vereinsveranstaltungen 
                im Freien
              Leitfaden 
                für Durchführung von Seminarveranstaltungen
              Leitfaden 
                für die Durchführung von Zuchtveranstaltungen bzw. Zuchtterminen
              Leitfaden 
                für die Durchführung von Lehrangeboten
              Hinweisschilder 
                Corona-Verhaltensregeln
    
   
 
 
 
 
 
  
                
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