|  | Hinsichtlich 
                der Kommunikationsaufgaben sind den Befragten mehrheitlich die 
                folgen-den Aspekte wichtig: - Die Interessenvertretung gegenüber Politik und Gesellschaft 
                (87 %)
 - Die öffentliche Positionierung zum Pferd und den mehrheitlichen 
                Mitgliederin-terinteressen (85 %)
 - Ein persönlicher Ansprechpartner mit fachlicher Qualifikation 
                (84 %)
 - Die Öffentlichkeitsarbeit auch in der Tagespresse (57 %)
 Insgesamt 13 Prozent 
                der Probanden waren bisher und sind aktuell in keiner pferde-sportlichen 
                Organisation Mitglied. Von diesen kann sich jeder Zweite vorstellen, 
                Orga-nisationsmitglied zu werden. Hier ist es an den Verbänden 
                und Vereinigungen, über-zeugende Angebote zu schaffen und 
                auf die Wünsche der Pferdesportler einzugehen, gerade dann, 
                wenn es darum geht, neue Mitglieder zu gewinnen. Ebenso muss die 
                Kommunikation optimiert werden - so wird beispielsweise als wichtiger 
                Aspekt von beinahe allen Teilnehmern die Aktualität der Internetpräsenz 
                einer Organisation (90 %) gesehen; diese jedoch lässt nach 
                Meinung der Probanden oftmals zu wünschen übrig. Mindestlohn wird 
              keine Nachteile für Sport und Ehrenamt bedeuten
 
 Berlin/Warendorf (fn-press). Das neue Mindestlohngesetz wird keine 
              Nachteile für Sport und Ehrenamt haben. Mit einer Erklärung 
              stellten die CDU/CSU-Mitglieder des Sportausschusses gemeinsam mit 
              dem Ausschuss für Arbeit und Soziales klar, dass der Mindestlohn, 
              der am 3. Juli vom Bundestag mehrheitlich beschlossen wurde, keinesfalls 
              Sport und Ehrenamt gefährden wird.
 „Die Koalitions-Fraktionen sind mit dem Bundesministerium 
                für Arbeit und Soziales darin einig, dass ehrenamtliche Übungsleiter 
                und andere ehrenamtlich tätige Mitarbeiter in Sportvereinen 
                nicht unter dieses Gesetz fallen. Von einer „ehrenamtlichen 
                Tätigkeit“ im Sinne des § 22 Absatz 3 MiLoG ist 
                immer dann auszugehen, wenn sie nicht von der Erwartung einer 
                adäquaten finanziellen Gegenleistung, sondern von dem Willen 
                geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen. Liegt 
                diese Voraussetzung vor, sind auch Aufwandsentschädigungen 
                für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig 
                von ihrer Höhe, unschädlich. Auch Amateur- und Vertragssportler 
                fallen nicht unter den Arbeitnehmer-Begriff, wenn ihre ehrenamtliche 
                sportliche Betätigung und nicht die finanzielle Gegenleistung 
                für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen,“ heißt 
                es in der Erklärung von Gudrun Zollner (Wallersdorf), Bundestagsabgeordnete 
                und Mitglied im Sportausschuss, die in diesem Bereich ihre jahrzehntelange 
                Erfahrung als Sportvereinsvorsitzende einbringen konnte. Ein Beschluss, der viele Sportvereine und damit auch viele Pferdesportvereine 
                erleichtern dürfte. „Unsere Vereine und die vielen 
                Ehrenamtlichen übernehmen in ihrer Freizeit wichtige gesellschaftliche 
                Aufgaben. Sie leisten einen großen Beitrag in unserer Gesellschaft. 
                Wir begrüßen daher diesen Beschluss. Er zeigt, dass 
                die ehrenamtliche Arbeit wertgeschätzt wird und er erschwert 
                nicht weiter die ohnehin schon anspruchsvolle Aufgabe, Vereine 
                ehrenamtlich zu führen“, sagte Thomas Ungruhe, Leiter 
                der Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe der Deutschen 
                Reiterlichen Vereinigung (FN). Bo 
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