|  | Unter 
                Anhängelasterhöhung ist die Erhöhung der vom Hersteller 
                serienmäßig eingetragenen zulässigen Anhängelast 
                eines Fahrzeuges zu verstehen. Allerdings darf man mit dem schweren 
                Gespann dann nur bis zu einer Steigung von maximal 8 Prozent fahren. 
                Wer also in den Bergen unterwegs ist, muss dies beachten.
 Anhängelasterhöhung für PKW (Fahrzeugklasse M)
 
 Ob eine Anhängelasterhöhung grundsätzlich möglich 
                ist, hängt vom Fahrzeug ab. Nach Aussage von Herrn Rainer 
                Cervinka der Firma S.K. Handels GmbH ist die Erhöhung bei 
                vielen Personenkraftwagen (Fahrzeugklasse M, http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:263:0001:0001:DE:PDF, 
                S. 62) auf das maximal zulässige Gesamtgewicht möglich, 
                die serienmäßige Stützlast bleibt unverändert. 
                So darf der Audi A 6 zum Beispiel serienmäßig 1,8 Tonnen 
                ziehen, laut S.K. Handels GmbH ist jedoch eine Erhöhung auf 
                maximal 2,5 Tonnen bzw. 2.450 Kg (max. Gesamtgewicht) möglich.
 
 Bessere Chancen für Fahrzeuge mit „Geländeeigenschaften“
 
 Bessere Karten haben die Fahrer von Nutzfahrzeugen, SUVs und Geländewagen, 
                welche die Kriterien der Fahrzeugklasse M1G für Geländeeigenschaften 
                erfüllen.
 Die Kriterien sind in der Richtlinie 2007/46/EG, ANHANG II, Begriffsbestimmungen 
                für Fahrzeugklassen und Fahrzeugtypen, geregelt. Im Abschnitt 
                4 finden sich endlich die genauen Bestimmungen:
 
 4. GELÄNDEFAHRZEUGE (Symbol G)
 4.1. Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse 
                von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 gelten 
                als Geländefahrzeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
 
 mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, 
                die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden 
                können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
 
 mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer 
                Einrichtung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; 
                als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 25 % überwinden 
                können, nachgewiesen durch Berechnung.
 
 Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden 
                sechs Anforderungen erfüllen:
 
 der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
 der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
 der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
 die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm 
                betragen,
 die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm 
                betragen,
 die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
 
 Bei diesen Fahrzeugen ist die Erhöhung auf das Anderthalbfache 
                des zulässigen Gesamtgewichts möglich, maximal jedoch 
                3,5 Tonnen. Auch bei M1G- Fahrzeugen bleibt die Stützlast 
                wie gehabt. Ob das SUV ein „M1G“ ist, findet man im 
                Zulassungsschein unter den Punkt J (rechts, zweite Spalte).
 
 Entscheidend: 
                D-Wert der Anhängerkupplung
 Entscheidend für eine hohe Anhängelast ist hier der 
                sog. „D-Wert“ der Anhängerkupplung, der die Dauerfestigkeit 
                gegen Krafteinwirkungen durch den Fahrbetrieb zwischen dem Zugfahrzeug 
                und Anhänger beschreibt und in Kilonewton (kN) angegeben 
                wird.
 
 Zunächst ist zu prüfen, ob der D-Wert der vorhandenen 
                Anhängerkupplung – egal, ob es sich um eine abnehmbare 
                oder starre Einrichtung handelt – für eine Anhängelasterhöhung 
                ausreicht. Der D-Wert steht am Typenschild in der Nähe der 
                Steckdosenhalterung.
 
 Ist dies nicht der Fall, benötigt das Fahrzeug eine entsprechend 
                starke Anhängerkupplung, die TÜV-geprüft und zugelassen 
                ist. Im Internet finden sich auf das Stichwort „Anhängelasterhöhung“ 
                jede Menge Unternehmen, die diesen Service anbieten. Beispielhaft 
                sei hier die S.K. Handels GmbH genannt, die auch anbietet, spezielle 
                Modelle zu konzipieren, wenn es keine serienmäßigen 
                Kupplungen geben sollte.
 
 Für welche 
                Fahrzeuge gibt es Standardkupplungen?
 Es gibt bereits eine große Bandbreite von Fahrzeugen, die 
                mit bereits TÜV-geprüften und zugelassenen neuen Anhängerkupplungen 
                zur Anhängelasterhöhung ausgerüstet werden können. 
                Auf den Webseiten der genannten Unternehmen findet man alphabetisch 
                geordnet zu zahlreichen Fahrzeugen die maximal erlaubte Anhängelasterhöhung 
                und die Preise für die neue Anhängerkupplung.
 Wie läuft die Abwicklung?
 
 Die Firmen benötigen für eine reibungslose Abwicklung 
                eine Kopie des Fahrzeugscheins oder des COC-Papiers bei Importfahrzeugen, 
                um überprüfen zu können, ob es eine bereits zugelassene 
                Kupplung gibt oder ob eine Spezialanfertigung erforderlich ist. 
                Der Kunde erhält dann ein Angebot über den Kostenrahmen, 
                der sich in der Regel (bei Standardmodellen) zwischen 800 und 
                1.100 Euro bewegt. Darin sind vier bis fünf Stunden Montage 
                und der Elektrosatz allerdings nicht inbegriffen.
 Es ist daher auch nicht 
                notwendig, für eine Anhängelasterhöhung unbedingt 
                einen Dienstleister vor Ort zu wählen, vielmehr schicken 
                die Händler den Bausatz der neuen Kupplung inklusive Gutachten 
                auch an die Werkstatt des Kunden, die dann die Montage übernehmen 
                kann.
 
 Beim Neukauf vorher überprüfen!
 
 Wer sich ein Neufahrzeug u.a. auch für die Nutzung mit Pferdeanhänger 
                kauft und etwas mehr Anhängelast benötigt als serienmäßig 
                angegeben, sollte bereits im Vorwege die Möglichkeiten einer 
                Anhängelasterhöhung überprüfen. So könnte 
                zum Beispiel ein VW Amarok von Anfang an mit einer entsprechenden 
                Kupplung für 3,5 Tonnen ausgestattet werden, was sicherlich 
                preislich günstiger ist als ihn mit einer Kupplung in der 
                Standardausstattung mit 2,8 Tonnen Zuglast zu bestellen, um ihn 
                anschließend umzurüsten.
 Weitere Infos 
                auf www.mit-Pferden-reisen.de Der ausführliche 
                Testbericht zum Pferdeanhänger, 60 Testberichte zu Pferdeanhängern 
                und Pferdeanhänger-Zugfahrzeugen sowie viele weitere interessante 
                Informationen für mobile Reiter und Pferde sind auf www.mit-Pferden-reisen.de 
                veröffentlicht.     Fragen? Die 20 wittelsbuerger.com-Experten helfen gerne weiter,
 z.B. Nico Hörmann, Grischa Ludwig oder Daniel Klein für den 
                Bereich Reining.
 Zum 
                wittelsbuerger.com-Expertenforum gelangen Sie hier.
 
 Fügen 
                Sie diese Seite Ihren Bookmarks hinzu!
 
 
 |